Fragen, Antworten und wichtige Informationen Datenschutzerklärung
Was ist der Unterschied zwischen Kernzeit und Ergänzender Betreuung?
Die Kernzeitbetreuung ist auf Schüler ausgerichtet, die eine Halbtagsgrundschule besuchen.Für die in der Betreuung angemeldeten Kinder wird im Rahmen der Verlässlichen Grundschule eine Betreuung vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende gewährleistet. Das gilt auch für Schüler, die eine Ganztagsgrundschule besuchen, jedoch als Halbtagsschüler nicht am Ganztagsbetrieb teilnehmen. Auch hier ist eine Kernzeitbetreuung eingerichtet.
Die Kernzeitbetreuung ist je Schule zeitlich unterschiedlich geregelt und umfasst einschließlich des Vormittagsunterrichts einen Betreuungskorridor von sechs Stunden.
Die Ergänzende Schulkindbetreuung ist auf die Schüler ausgerichtet, die am Ganztagsbetrieb teilnehmen. Hier können einzelne oder alle der an der jeweiligen Schule angebotenen Module (Früh-, Mittags- oder Freitagsbetreuung) gewählt werden, um für die Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.
Mein Kind geht halbtags zur Schule. Kann es trotzdem die Module der Ganztagsbetreuung wählen und kann es auch die Mensa benutzen?
Das ist grundsätzlich nicht möglich, da die Module speziell auf den Ganztagsunterricht und dessen zeitlichen Ablauf abgestimmt sind.Muss ich mein Kind jedes Jahr aufs Neue anmelden?
Ja, bitte. Das ist notwendig, um sicher zu wissen, dass Sie vom Angebot auch im kommenden neuen Betreuungsjahr Gebrauch machen wollen. Wir würden Ihr Kind ansonsten zum Ende dieses Betreuungsjahres abmelden. Wir bitten Sie, uns die Anmeldung Ihres Kindes/Ihrer Kinder bis zu dem auf dem Anmeldeformular angegebenen Termin zurückzusenden, damit wir die Planung der Betreuungsgruppen beginnen und möglichst allen Kindern einen Platz zur Verfügung stellen können. Anmeldungen sind auch nach dem Rücksendedatum sowie während des laufenden Schuljahres möglich. Je später die Anmeldung bei uns eingeht, desto größer ist aber die Wahrscheinlichkeit, dass eventuell kein Betreuungsplatz mehr vorhanden ist. Sie würden in diesem Fall auf einer Warteliste vermerkt.Warum muss ich im September die volle Gebühr bezahlen? Muss ich das Entgelt auch während der Ferien bezahlen?
Die Betreuungsentgelte werden für ein ganzes Jahr kalkuliert und auf zwölf Monate umgelegt. Unabhängig davon, wie viele Ferientage der Monat aufweist, da die Raum- und Personalkosten auch an zwölf Monaten anfallen. Würde man den Jahresbetrag nur auf die tatsächlichen Schulwochen mit Betreuung umlegen, würden die monatlichen Betreuungsentgelte entsprechend höher.Welche Ermäßigungen gibt es bei den Entgelten?
Das Betreuungsentgelt für die Kernzeitbetreuung (Halbtagsschüler) wird, abhängig von der Anzahl der Kinder in der Familie für die Kindergeld bezogen wird, festgelegt. Daher ist es wichtig, dass Sie uns die Geburt eines weiteren Kindes auch während des Betreuungsjahres melden, damit wir das Betreuungsentgelt entsprechend anpassen können.Das Betreuungsentgelt für die Ergänzende Betreuung im Ganztagsbetrieb richtet sich nach den ausgewählten Modulen.
Für beide Betreuungsformen gilt jedoch:
- Besuchen zwei Schüler aus einer Familie eine Betreuungsgruppe, reduziert sich das Betreuungsentgelt für den zweiten Schüler um 50 Prozent. Besuchen drei Schüler aus einer Familie eine Betreuungsgruppe, wird für den dritten Schüler kein Betreuungsentgelt erhoben.
- Wird Wohngeld, Jugendhilfe oder eine Leistung nach dem Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen, wird das Betreuungsentgelt grundsätzlich um 50 Prozent reduziert.
Mit der Bildungskarte für Ihr Kind können Sie unter anderem auch Zuschüsse für das gemeinschaftliche Mittagessen erhalten, sofern Ihr Kind am Ganztagsbetrieb teilnimmt.
Können Betreuungskosten beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen können erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten steuerlich abgesetzt werden. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrem zuständigen Finanzamt.Wo kann ich alle wichtigen Informationen zur Kernzeitbetreuung oder Ergänzenden Schulkindbetreuung nachlesen?
In den Richtlinien für die Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule sowie der Ergänzenden Schulkindbetreuung im Rahmen des Ganztagsbetriebs können Sie alle wichtigen Informationen rund um die Anmeldung, Betreuungsentgelte, Meldepflichten et cetera nachlesen. Diese finden Sie auf der Homepage der Stadt Schorndorf (www.schorndorf.de) unter der Rubrik Stadt & Bürger /Familie & Bildung / Kinderbetreuung.Wir und die Schulsekretariate stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Datenschutzerklärung für die Anmeldung zur Schulkindbetreuung
Informationspflichten nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)Mit den folgenden Informationen geben wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Anmeldung zu den Angeboten der Schulkindbetreuung.
Die Stadt Schorndorf
Fachbereich Schulen und Vereine
Urbanstraße 24
73614 Schorndorf
Telefon 07181/602-3224
ist für die Verarbeitung Ihrer nachfolgend genannten Daten verantwortlich. Wir verarbeiten personenbezogene Daten unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG BW).
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Technische Akademie Schwäbisch Gmünd
Dr. Gerold Bläse
Lorcher Straße 119
73529 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171/314091
E-Mail: datenschutz(at)schorndorf.de
Die Verarbeitung der von Ihnen mit dem Anmeldeformular zur Schulkindbetreuung erhobenen personenbezogenen Daten ist gemäß Artikel 6 Absatz 1 littera b) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die Erfüllung eines Vertrages erforderlich. Des Weiteren liegt die Aufgabenwahrnehmung gemäß Artikel 6 Absatz 1 littera e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im öffentlichen Interesse.
Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass die zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendigen Daten (insbesondere Name, Anschrift, Familienverhältnisse) unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) verarbeitet werden.
Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des/der Betroffenen.
Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte – mit Ausnahme an die jeweilig zuständige Schule – erfolgt nicht.
Nach der Abmeldung von der Schulkindbetreuung werden die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften bis zehn Jahre nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses gespeichert und anschließend gelöscht und vernichtet.
Gemäß Artikel 7 Absatz 3 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) können Sie gegenüber der Stadt Schorndorf (Vertragspartner) die Einwilligung jederzeit widerrufen. Gemäß Artikel 16 folgende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben Sie gewisse Rechte auf Berichtigung, Löschung, et cetera einzelner personenbezogener Daten sofern dort genannte Gründe zutreffen.
Ihre Betroffenenrechte können Sie auch der allgemeinen Datenschutzerklärung auf der Homepage der Stadt Schorndorf unter www.schorndorf.de/datenschutz entnehmen.
Frau
Petra Berger
Verwaltung Schulkindbetreuung – Fachbereich Bildung, Jugend und Vereine
Petra Berger
Verwaltung Schulkindbetreuung – Fachbereich Bildung, Jugend und Vereine
Zimmer 301