Häufig gestellte Fragen zur Schulkindbetreuung

Was ist der Unterschied zwischen Kernzeit und Ergänzender Betreuung?

Die Kernzeitbetreuung ist auf Schüler ausgerichtet, die eine Halbtagsgrundschule besuchen.
Für die in der Betreuung angemeldeten Kinder wird im Rahmen der Verlässlichen Grundschule eine Betreuung vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende gewährleistet. Das gilt auch für Schüler, die eine Ganztagsgrundschule besuchen, jedoch als Halbtagsschüler nicht am Ganztagsbetrieb teilnehmen. Auch hier ist eine Kernzeitbetreuung eingerichtet.

Die Kernzeitbetreuung ist je Schule zeitlich unterschiedlich geregelt und umfasst einschließlich des Vormittagsunterrichts einen Betreuungskorridor von 6 Stunden.
 
Die Ergänzende Schulkindbetreuung ist auf die Schüler ausgerichtet, die am Ganztagsbetrieb teilnehmen. Hier können einzelne oder alle der an der jeweiligen Schule angebotenen Module (Früh-, Mittags-, Nachmittags- oder Freitagsbetreuung) gewählt werden, um für die Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.

Mein Kind geht halbtags zur Schule. Kann es trotzdem die Module der Ganztagsbetreuung wählen und kann es auch die Mensa nutzen?

Das ist grundsätzlich nicht möglich, da die Module speziell auf den Ganztagsunterricht
und dessen zeitlichen Ablauf abgestimmt sind.

Muss ich mein Kind jedes Jahr aufs Neue anmelden?

Nein, es ist nur eine einmalige Anmeldung für die gesamte Zeit an der Grundschule erforderlich. Das bedeutet die Anmeldung bleibt so lange bestehen bis ihr Kind die vierte Klasse beendet hat. Die Abmeldung erfolgt dann automatisch. Es besteht aber während des Schuljahres die Möglichkeit einer Kündigung oder eines Wechsels in ein anderes Modul. Bitte beachten Sie bei Neuanmeldung unseren Anmeldeschluss, damit wir die Planung der Betreuungsgruppen beginnen und möglichst allen Kindern einen Platz zur Verfügung stellen können. Anmeldungen sind auch nach dem Anmeldeschluss sowie während des laufenden Schuljahres möglich. Je später die Anmeldung bei uns eingeht, desto größer ist aber die Wahrscheinlichkeit, dass evtl. kein Betreuungsplatz mehr vorhanden ist. Sie würden in diesem Fall auf einer Warteliste vermerkt.

Wie kann ich die gebuchten Module ändern?

Die Abmeldung eines gebuchten Moduls ist nach 4-wöchiger Frist zum Beginn des Folgemonats möglich. Die Abmeldung muss schriftliche per E-Mail an schulkindbetreuung(at)schorndorf.de erfolgen.
Die Anmeldung zu einem neuen Modul erfolgt über das vorgesehene Online-Formular unter www.schorndorf.de/schulkindbetreuung.

Warum muss ich in den Ferien die volle Gebühr bezahlen?

Die Betreuungsgebühren werden für ein ganzes Jahr kalkuliert und auf 12 Monate umgelegt. Unabhängig davon, wie viele Ferientage der Monat aufweist, da die Raum- und Personalkosten auch an 12 Monaten anfallen. Würde man den Jahresbetrag nur auf die tatsächlichen Schulwochen mit Betreuung umlegen, würden sich die monatlichen Betreuungsgebühren entsprechend erhöhen.

Welche Ermäßigungen gibt es bei den Betreuungsgebühren?

Die Betreuungsgebühr für die Kernzeitbetreuung und die Ergänzende Betreuung im Ganztagsbetrieb wird, abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kindern festgelegt. Daher ist es wichtig, dass Sie uns die Geburt eines weiteren Kindes auch während des Betreuungsjahres melden, so dass wir die Betreuungsgebühr entsprechend anpassen können.
 
Wird Wohngeld, Jugendhilfe oder eine Leistung nach dem SGB II, SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen, wird das Betreuungsentgelt grundsätzlich um 50 Prozent reduziert. Bei Vorlage eines Nachweises, dass es sich bei dem sorgeberechtigten Elternteil um eine alleinerziehende Person handelt, wird die Betreuungsgebühr grundsätzlich um 25 Prozent reduziert.
 
Informieren Sie sich in diesem Zusammenhang auch einmal über das Bildungs- und Teilhabepaket. Für Leistungsberechtigte, die Wohngeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen erhalten, ist das Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Geschäftsbereich Soziales (Telefon 07151 501-1453) der richtige Ansprechpartner, für Anträge von Leistungsberechtigten, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II beziehen, ist das Jobcenter Rems-Murr-Kreis (Telefon 07151 9519-670) zuständig.
Mit der Bildungskarte für Ihr Kind können Sie u. a. auch Zuschüsse für das gemeinschaftliche Mittagessen erhalten, sofern Ihr Kind am Ganztagsbetrieb teilnimmt.

Können Betreuungskosten beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen können erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten steuerlich abgesetzt werden. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Wo kann ich alle wichtigen Informationen zur Kernzeitbetreuung oder Ergänzenden Schulkindbetreuung nachlesen?

In den Richtlinien für die Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule sowie der Ergänzenden Schulkindbetreuung im Rahmen des Ganztagsbetriebs und in unserer Satzung können Sie alle wichtigen Informationen rund um die Anmeldung, Betreuungsgebühren, Meldepflichten etc. nachlesen. Diese finden Sie auf der Homepage der Stadt Schorndorf unter www.schorndorf.de/schulkindbetreuung.