Schülerinnen und Schüler, die nicht in der Nähe ihrer Schule wohnen, sind oft darauf angewiesen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Unterricht zu kommen.
Damit Schüler und ihre Eltern nicht für die gesamten Kosten der Beförderung aufkommen müssen, erstattet der Rems-Murr-Kreis die notwendigen Kosten nach Abzug eines Eigenanteils oder gewährt einen Zuschuss zu den Kosten. Nähere Informationen hierzu, den Satzungstext sowie die Formulare "Antrag auf Erlass der Kostenanteile", "Erstattungsantrag" und "Kostenanteilsübersicht" erhalten Sie auf der Webseite des Rems-Murr-Kreises.
Auskünfte zur Schülerbeförderung erteilt Ihnen das jeweilige Schulsekretariat oder der Fachbereich Schulen und Vereine, Silvia Bay, Telefon 07181 602-3212, E-Mail silvia.bay(at)schorndorf.de
- Datenschutzerklärung des Landratsamts Rems-Murr-Kreis zum Antrag auf Anerkennung eines Ausnahmefalls (Härtefalls) zum Einsatz eines Schülerkurses/Schülerfahrzeuges
- Datenschutzerklärung des Landratsamts Rems-Murr-Kreis zum Antrag auf Erlass Kostenanteil sowie der Erstattung von Schülerbeförderungskosten
- Datenschutzerklärung des Landratsamts Rems-Murr-Kreis zum Vertrag über den Einsatz von privaten Kraftfahrzeugen zur Schülerbeförderung