Sie benötigen eine Sterbeurkunde, wenn Sie die Bestattung vorbereiten, zum Beispiel die Einsargung oder Überführung, den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.
Die Sterbeurkunde enthält
die Vornamen und den Familiennamen des verstorbenen Menschen,
gegebenenfalls Geburtsnamen,
Ort und Tag der Geburt,
gegebenenfalls Geburtsnamen,
den letzten Wohnsitz,
den Familienstand,
die Vornamen und den Familiennamen der Ehegattin beziehungsweise des Ehegatten oder der Lebenspartnerin beziehungsweise des Lebenspartners zum Zeitpunkt des Todes. Dies gilt auch, wenn die andere Ehegattin beziehungsweise der andere Ehegatte oder die andere Lebenspartnerin beziehungsweise der andere Lebenspartnervorher verstorben ist. Dies gilt nicht, wenn zu Lebzeiten die Ehe geschieden oder die Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde.
den Sterbeort und
den Zeitpunkt des Todes.
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Sterberegister gibt die Einträge des Sterberegisters wieder.
Ehefrau oder Ehemann, Lebenspartnerin oder Lebenspartner der verstorbenen Person
Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes
Sie können die Urkunde durch persönliche Vorsprache beantragen und persönlich abholen. Ebenso können Sie die Sterbeurkunde telefonisch oder schriftlich (per Fax) bestellen. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob die Urkunde zugesandt oder abgeholt werden soll und wie die Bezahlung der Gebühren geregelt ist (zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung). Bei der Stadtverwaltung Schorndorf haben Sie auch die Möglichkeit der Online-Urkundenanforderung.
Hinweis:
Die Personenstandsregister werden vom Standesamt nur innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fortführungsfrist von
110 Jahren für Geburtenregister
80 Jahre für Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister