Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Alter und Reiseziel sind das:
- Kinderreisepass
- Reisepass
- Personalausweis als Passersatz
Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Das ist z.B. für Südostasien und für eine visafreie Einreisein die USA der Fall. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder einem Personalausweis einreisen. Das gilt vor allem für die Staaten der Europäischen Union (EU). Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Reisepässe für Kinder sind sechs Jahre gültig.
In folgenden Fällen ist ein Reisepass schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ungültig:
- Wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers oder der Inhaberin nicht zulässt. Das ist der Fall, wenn das Lichtbild stark veraltet ist, wie z.B. bei einem Babyfoto.
- Wenn er verändert worden ist.
- Wenn Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind. Ausnahmen sind hier die Angaben über den Wohnort.
Tipp: In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Die Herstellung dauert höchstens 72 Stunden. Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen (Express-) Reisepasses ein Reisedokument für Ihr Kind benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.
Ihr Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Sie müssen den Reisepass für Ihr Kind persönlich bei der Passbehörde des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragen.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren müssen beide Elternteile den Antrag stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen.
Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss. Außerdem muss es eine Unterschrift leisten, wenn es zum Zeitpunkt des Passantrages zehn Jahre oder älter ist. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben.
Kindern ab sechs Jahren werden Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck seines linken und rechten Zeigefingers).
keine
- für einen Reisepass mit 32/48 Seiten: EUR 37,50/EUR 59,50
- für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 32,00
Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
- die Behörde den Reisepass außerhalb der Dienstzeiten ausstellen muss oder
- Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde wie z.B. die Gemeinde einer Nebenwohnung beantragen.
Sie sind verpflichtet, den Verlust des Reisepasses für Ihr Kind schnellst möglich bei der Gemeinde anzuzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistung "Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen". Die dort beschriebenen Bedingungen gelten auch für Reisepässe für Kinder.