Gewerbezentralregisterauszüge müssen persönlich bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Nur bei juristischen Personen ist in Ausnahmefällen eine schriftliche Antragstellung möglich.
Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, erhalten Sie ihn direkt vom Gewerbezentralregister. Benötigen sie ihn zur Vorlage bei einer Behörde im Inland, teilen Sie bitte die Anschrift der Behörde mit. Das Gewerbezentralregister sendet den Auszug dann direkt an die Behörde.