Blick über Schorndorf

Dienstleistung

Baugenehmigung beantragen

Handelt es sich bei dem von Ihnen geplanten Vorhaben um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben, müssen Sie einen Antrag auf Baugenehmigung stellen. Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von drei Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn sie ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu drei Jahre verlängert werden.

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Mitarbeiter
  • Abteilungsleitung Baurecht - Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht
  • Baurecht - Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht
  • Bauverständiger / Architekt - Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht
  • Baurecht - Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht
  • Bauverständige / Architektin - Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht
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Formulare & Online-Prozesse
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Verfahrensablauf

Sie als Bauherr müssen den Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen beim Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht der Stadt Schorndorf einreichen.

Sie benötigen den Vordruck "Bauantrag / Baugenehmigung" und die sonstigen Bauvorlagen.

Hinweis: Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherr und vom Entwurfsverfasser (in der Regel ein Architekt oder Bauingenieur), die Bauvorlagen nur vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die von einem Sachverständigen erstellten Bauvorlagen müssen von diesem unterschrieben sein.

Zeitgleich mit diesem Antrag müssen Sie auch den ausgefüllten Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit einreichen.

Die Baurechtsbehörde prüft, ob die Bauvorlagen vollständig sind und welche anderen Ämter und Dienststellen am Verfahren beteiligt werden müssen. Sind die Bauvorlagen unvollständig, teilt Ihnen die Baurechtsbehörde mit, welche Ergänzungen erforderlich sind. Sobald der Bauantrag und die Bauvorlagen vollständig sind, wird Ihnen der voraussichtliche Zeitpunkt der Entscheidung über Ihren Antrag schriftlich mitgeteilt.

Hinweis: Die Eigentümer der benachbarten Grundstücke werden von dem Eingang des Bauantrages benachrichtigt. Gleichzeitig erhalten sie die Gelegenheit, innerhalb von vier Wochen die Bauvorlagen einzusehen und Einwendungen zu dem Bauvorhaben vorzubringen.

Die Baurechtsbehörde prüft den Bauantrag auf Übereinstimmung mit den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Sie hört jene Stellen, deren Aufgabenbereich berührt wird (zum Beispiel die Denkmalschutzbehörde, wenn es sich um ein Kulturdenkmal handelt oder das Vorhaben auf ein benachbartes eingetragenes Kulturdenkmal Auswirkungen hat). Wenn sämtliche Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, erfolgt die Entscheidung, das heißt die Baugenehmigung wird erteilt oder der Bauantrag wird abgelehnt.

Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn die Baugenehmigung vorliegt und der Baufreigabeschein, der sogenannte "Rote Punkt", erteilt wurde.

Eine Bauabnahme erfolgt nicht in jedem Falle, sondern nur dann, wenn die Behörde dies ausdrücklich angeordnet hat.

Hinweis: Feuerungsanlagen dürfen erst in Betrieb genommen werden, nachdem der Bezirksschornsteinfegermeister die Brandsicherheit der Anlage und die sichere Abführung der Verbrennungsgase bescheinigt hat.

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Erforderliche Unterlagen
  • Antrag auf Baugenehmigung
  • weitere Bauvorlagen, das sind in der Regel:
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung (Formular Baubeschreibung)
    • Darstellung der Grundstücksentwässerung
    • eventuell bautechnische Nachweise (bei bautechnischer Prüfung)
    • eventuell Angaben zu gewerblichen Anlagen (Vordruck)
    • technische Angaben zu Feuerungsanlagen (Vordruck)
  • Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau (Baugenehmigung – Bauüberhang – Baufertigstellung oder Abgang – Abriss – Nutzungsänderung) in zweifacher Ausfertigung

Hinweis: Sie müssen die Bauvorlagen mindestens in zweifacher Ausfertigung einreichen. Ein genehmigtes Exemplar erhalten Sie zurück, ein Exemplar verbleibt bei der Baurechtsbehörde.

Ist für die Prüfung des Bauantrags die Beteiligung anderer Behörden oder Dienststellen erforderlich, können Sie zur Beschleunigung des Verfahrens beitragen, wenn Sie zusammen mit dem Bauantrag die Bauvorlagen gleich in fünf oder sechsfacher Ausfertigung einreichen.

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Frist/Dauer

Die Dauer des Verfahrens hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, welche Stellen beteiligt werden müssen. In der Regel dauert das Verfahren zwischen einem Monat und drei Monaten.

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Kosten/Leistung

Die Gebühr für die Baugenehmigung bemisst sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schorndorf und den hier festgelegten Sätzen. In der Regel beträgt die Gebühr 7,1 vom Tausend der Baukosten, mindestens jedoch 100,00 Euro.

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Sonstiges

Für die Bearbeitung sind digitale Bauvorlagen im PDF-Format per E-Mail erforderlich. Bitte senden Sie die Bauvorlagen an die jeweilige Sachbearbeiterin und nennen im Betreff den Bauherren und ebenfalls die Adresse des Bauvorhabens.

Die Dateinamen sollten kurz, selbsterklärend und zeitlich nachvollziehbar sein (zum Beispiel „Lageplan JJJJ-MM-TT“, „Erdgeschoss JJJJ-MM-TT“, keine Nennung der Adresse oder des Bauherren im Dateiname.)
Bitte senden Sie je Planvorlage eine eigene Datei. Bei Bauzeichnungen sollten die verschiedenen Ebenen auf einen Layer zusammengefasst sein und zudem nicht zu mehrseitigen Dokumenten zusammengefasst werden. Bitte trennen Sie auch den Lageplan in je eine eigene Datei für den zeichnerischen und den schriftlichen Teil.

Die Formulare sollten jeweils alle Seiten umfassen (zum Beispiel mehrseitige Baubeschreibung, gewerbliche Angaben, Gutachten). Eine Unterschrift ist auf den digital eingereichten Unterlagen nicht zwingend notwendig.
Die bauvorlageberechtigten EntwurfsverfasserInnen sind im Übrigen dafür verantwortlich, dass die digitale Form mit der Papierform übereinstimmt.

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Rechtsgrundlage
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Broschüre
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Zugehörigkeit zu
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