Aktuell ist für dieses Anliegen leider noch kein Online-Prozess verfügbar.
?Leider können aktuell aufgrund der komplexen Prozesse noch nicht alle Anträge und Dienstleistungen komplett digitalisiert und als Online Prozess angeboten werden.
Alternativ stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
Wenn Sie Fragen im Bereich des Baurechts haben, können Sie beim Fachbereich Stadtentwicklung & Baurecht formlose Anfragen stellen. Sie können während der Öffnungszeiten vorbeikommen oder Ihre Fragen schriftlich stellen und gegebenenfalls mit Zeichnungen unterlegen. Für die Beantwortung dieser Anfragen wird keine Gebühr erhoben.
Wenn Sie grundsätzliche Fragen zu einzelnen wichtigen Punkten haben, die Sie vorweg förmlich geklärt haben möchten, können Sie zunächst einen Bauvorbescheid beantragen (Bauvoranfrage). Ein Bauvorbescheid dient nur zur Klärung einzelner Fragen, er ersetzt auch noch keine Baugenehmigung. Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn die entsprechende Baugenehmigung erteilt oder ein Kenntnisgabeverfahren durchgeführt wurde.
Eine Bauvoranfrage können Sie auch stellen, bevor Sie ein Grundstück erwerben. In der Entscheidung über die Bauvoranfrage werden die zur Entscheidung konkret gestellten Fragen verbindlich geklärt.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Vor Ablauf dieser Frist sollten Sie die Baugenehmigung für Ihr Vorhaben beantragen oder Unterlagen im Kenntnisgabeverfahren einreichen. Sie können den Bauvorbescheid auf Antrag aber auch um bis zu drei Jahre verlängern lassen. Anderenfalls erlischt die Bindungswirkung des Bauvorbescheids.
Alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen, zum Beispiel:
ausgefülltes Antragsformular
weitere Bauvorlagen:
Lageplan
Baubeschreibung
Bauentwurfsskizze(n)
Hinweis: Die Baurechtsbehörde kann weitere Bauvorlagen verlangen.
Die Gebühr für den Bauvorbescheid bemisst sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schorndorf und den hier festgelegten Sätzen. Dabei wird der Zeitaufwand zugrunde gelegt.
Für die Bearbeitung sind digitale Bauvorlagen im PDF-Format per E-Mail erforderlich. Bitte senden Sie die Bauvorlagen an die jeweilige Sachbearbeiterin und nennen im Betreff den Bauherren und ebenfalls die Adresse des Bauvorhabens.
Die Dateinamen sollten kurz, selbsterklärend und zeitlich nachvollziehbar sein (zum Beispiel „Lageplan JJJJ-MM-TT“, „Erdgeschoss JJJJ-MM-TT“, keine Nennung der Adresse oder des Bauherren im Dateiname.)
Bitte senden Sie je Planvorlage eine eigene Datei. Bei Bauzeichnungen sollten die verschiedenen Ebenen auf einen Layer zusammengefasst sein und zudem nicht zu mehrseitigen Dokumenten zusammengefasst werden. Bitte trennen Sie auch den Lageplan in je eine eigene Datei für den zeichnerischen und den schriftlichen Teil.
Die Formulare sollten jeweils alle Seiten umfassen (zum Beispiel mehrseitige Baubeschreibung, gewerbliche Angaben, Gutachten). Eine Unterschrift ist auf den digital eingereichten Unterlagen nicht zwingend notwendig.
Die bauvorlageberechtigten EntwurfsverfasserInnen sind im Übrigen dafür verantwortlich, dass die digitale Form mit der Papierform übereinstimmt.