Hundesteuer - Befreiung beantragen
Eine Befreiung kommt für Hunde von Schwerbehinderten, geprüfte Rettungshunde und registrierte Nachsuchenhunde sowie Diabetiker- und Epilepsiewarnhunde in Betracht.
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Hunde- und Zweitwohnungssteuer – Fachbereich Finanzen
Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.
Sie können einen formlosen Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer stellen. Bitte reichen Sie auch die erforderlichen Unterlagen mit ein.
- Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen "B", "Bl", "aG" oder "H"
- Prüfungszeugnis bei Rettungshunden
- Bestätigung des Landesjagdverbands bei Nachsuchenhunde
- Bei Diabetiker- und Epilepsiewarnhunden, ein Nachweis über die Diabetes- oder Epilepsieerkrankung sowie eine Kopie der Assistenzhundeausbildung zum Diabetiker- oder Epilepsiewarnhund.
Keine
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der Hundesteuersatzung