Schritt 3 von 3
Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen
Vorab informieren:
Mitarbeiter
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Sozialdienst für Erwachsene und Ältere – Fachbereich Familie und Soziales
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Sozialdienst für Erwachsene und Ältere - Fachbereich Familie und Soziales
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Sozialdienst für Erwachsene und Ältere – Fachbereich Familie und Soziales
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Sozialdienst für Erwachsene und Ältere - Fachbereich Familie und Soziales
Sie müssen die Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
Sie erhalten es
- bei Städten,
- bei Gemeinden,
- bei den zuständigen Behörden und
- im Internet.
Das Internet-Formular können Sie online ausfüllen. Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an die zuständige Stelle.
Hinweis: Sie erhalten die Befreiung ab dem Ersten des Monats, der im Bewilligungsbescheid als Leistungsbeginn genannt ist.