Wohnungsgeberbestätigung
Seit 1. November 2015 ist zur Anmeldung der Wohnung eine Erklärung des Wohnungsgebers erforderlich, die den Einzug in die angemeldete Wohnung bestätigt. Diese Bestätigung des Wohnungsgebers kann bei der Anmeldung abgegeben werden oder wird vom Wohnungsgeber direkt an die Meldebehörde geschickt.
Online-Prozess
Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen (Einzugstermin bestätigen)
Ergänzende Informationen zum Online Prozess
Sie benötigen ein kostenloses Service-BW-Bürgerkonto.
Online-Ausweis / E-Authentifizierung erforderlich.