Akteneinsicht in und außerhalb von Verwaltungsverfahren beantragen
Beim Fachbereich Stadtentwicklung & Baurecht können Bauzeichnungen von Gebäuden eingesehen und bei Bedarf entsprechende Kopien angefertigt werden. Ebenso können Statikunterlagen ausgeliehen werden.
Ihre Anfrage können Sie per E-Mail senden an baurecht(at)schorndorf.de.
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Verwaltung Baurecht - Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht
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Baurecht - Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht
Im Regelfall muss der Eigentümer eines Gebäudes keine weiteren Unterlagen vorlegen, wenn er Kopien von Bauzeichnungen benötigt oder Statikunterlagen ausleihen möchte. Ein Vertreter sollte sich durch eine Vollmacht gegenüber dem Fachbereich Stadtentwicklung & Baurecht ausweisen können.
Für die angefertigten Kopien sowie für das Ausleihen von Statikunterlagen wird auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses der Stadt Schorndorf eine Verwaltungsgebühr erhoben.
- erste Seite DIN A3 / A4: 4,30 Euro
- jede weitere Seite DIN A3 / A4: 2,50 Euro
- Ausleihen von Statikunterlagen: 29,40 Euro