Schritt 3 von 3
beschleunigtes Fachkräfteverfahren als Arbeitgeber beantragen
Arbeitgeber können durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81 a Aufenthaltsgesetz mit Unterstützung der Ausländerbehörde das Verwaltungsverfahren bis zur Einreise der ausländischen Fachkraft verkürzen.