Dienstleistung

Schritt 3 von 3

beschleunigtes Fachkräfteverfahren als Arbeitgeber beantragen

Arbeitgeber können durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81 a Aufenthaltsgesetz mit Unterstützung der Ausländerbehörde das Verwaltungsverfahren bis zur Einreise der ausländischen Fachkraft verkürzen.

Vorab informieren:

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