Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
Aktuell ist für dieses Anliegen leider noch kein Online-Prozess verfügbar.
?Leider können aktuell aufgrund der komplexen Prozesse noch nicht alle Anträge und Dienstleistungen komplett digitalisiert und als Online Prozess angeboten werden.
Alternativ stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.
Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.
Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.
Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden, kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.
Geburtsurkunde oder alter Kinderausweis oder Kinderreisepass des Kindes
ein aktuelles Biometrie taugliches Lichtbild des Kindes im Passformat 35 x 45 Millimeter (dieses ist auch bei Verlängerung notwendig)
Wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
sollten nicht beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: zusätzlich
schriftliche, formlose Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
Personalausweis oder Reisepass des anderen Sorgeberechtigten
bei alleine Sorgeberechtigten: zusätzlich
Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht
Einige Gemeinden verlangen diesbezüglich Negativbescheinigungen.
rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben) oder des Notariats (wenn ein Elternteil im Ausland lebt)
bei Vormundschaft: zusätzlich
Urkunde über die Bestellung zum Vormund
Hinweis: Die Lichtbilder müssen den Formvorschriften für Biometrie gestützte Reisepässe entsprechen. Auskunft zu den Lichtbildern gibt auch das Bundesinnenministerium.
Achtung: Bei der Erstausstellung (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein (zum Beispiel Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden).
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Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".