Wohnsitz anmelden
Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Wohnsitz anmelden
Sie ziehen um.
Sie können sich persönlich oder schriftlich anmelden. Für die Anmeldung müssen Sie das amtlich vorgeschriebene Anmeldeformular ausfüllen. Dieses bekommen Sie beim Bürgerbüro. Außerdem steht das Formular zum Download zur Verfügung.
Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Diese Person gibt dann das von Ihnen unterschriebene Anmeldeformular für Sie ab.
Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
- Bescheinigung des Wohnungsgebers
Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift Ihrer Ausweisdokumente aktualisieren lassen.
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug
keine
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie die Bestätigung des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor.
Sie erhalten eine Bestätigung der Anmeldung für Ihre Unterlagen.
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) (Anmeldung, Abmeldung)
- § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)
- § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person)
- § 5 Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG) (Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Gerne können Sie sich auch an die zuständige Verwaltungsstelle Ihres Stadtteils wenden.