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Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.
Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.
Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben.
Tipp: Sie können für Ihre Familienangehörigen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden, wenn
- diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
- diese mit Ihnen umziehen.
Die zuständige Stelle kann von Ihnen die Vorlage von Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Dies können beispielsweise sein:
- Personalausweis oder Reisepass
- Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil
- Ausweise der Familienangehörigen
Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen. - Bescheinigung des Wohnungsgebers
Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung beziehungsweise den Auszug aus der alten Wohnung (bei Wegzug ins Ausland oder bei der Abmeldung eines Nebenwohnsitzes) schriftlich zu bestätigen. Legen Sie die Bestätigung des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor.
Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) (Anmeldung, Abmeldung)
- § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
- § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person)
- § 5 Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG) (Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Gerne können Sie sich an die zuständige Verwaltungsstelle Ihres Stadtteils wenden.