Blick über Schorndorf

Dienstleistung

Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen

Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.

Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle fünf Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

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Teams
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Alters- oder Ehejubiläum

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Frist/Dauer

Die Gemeinden weisen bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.

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Kosten/Leistung

keine

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Sonstiges

Keine

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise

Gerne können Sie sich an die zuständige Verwaltungsstelle Ihres Stadtteils wenden.

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Zugehörigkeit zu
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