Kinder, die zum Stichtag 30. Juni sechs Jahre als sind, sind schulpflichtig.
Eine vorzeitige Einschulung ist möglich, wenn ein Kind geistig und körperlich in der Lage ist, den Schulalltag zu bewältigen.
Erzieher und Erzieherinnen, die Schulleitung der Grundschule und Kooperationslehrkräfte beraten Sie auf Anfrage über den geeigneten Einschulungszeitpunkt.
Ihr Kind wird zwischen dem 1. Oktober und 30. Juni sechs Jahre alt.
Sie können die vorzeitige Einschulung formlos schriftlich bei der zuständigen Grundschule beantragen. Die Schulleitung entscheidet über Ihren Antrag.
Die zuständige Stelle kann Unterlagen verlangen, zum Beispiel einen ärztlichen Befund des Gesundheitsamtes über die Schulfähigkeit.
Beachten Sie die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschule in der örtlichen Presse oder direkt an der Grundschule.
Wenn Sie Fragen zum geeigneten Einschulungszeitpunkt Ihres Kindes haben, können Sie sich gerne an die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung, die für die Kooperation Kindertageseinrichtung - Grundschule verantwortliche Lehrkraft oder die Schulleitung der zuständigen Grundschule wenden.