Rentenversicherung - Rentenauskunft und Kontenklärung beantragen
Vorab informieren:
Ob Sie berufstätig, arbeitslos oder krank sind - im Laufe Ihres Lebens kommen verschiedene rentenrechtliche Zeiten zusammen. Die Deutsche Rentenversicherung speichert diese in Ihrem persönlichen Versicherungskonto. Sie können jederzeit die dort gespeicherten Daten einsehen. Dazu übersendet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger einen Versicherungsverlauf.
Sollten die gespeicherten Daten unvollständig oder fehlerhaft sein, müssen Sie das Konto berichtigen lassen. Dazu stellen Sie einen Kontenklärungsantrag. Nur wenn das Versicherungskonto vollständig und richtig ist, kann die Höhe Ihrer späteren Rente richtig berechnet werden.
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Rentenstelle - Fachbereich Familie und Soziales
Es müssen Zeiten im Rentenkonto vorhanden sein.
Sie können die Einsicht in Ihren Versicherungsverlauf formlos anfordern. Der zuständige Rentenversicherungsträger sendet Ihnen daraufhin den Versicherungsverlauf zu. Wenn Ihr Versicherungskonto zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig ist, erhalten Sie gleichzeitig einen Antrag auf Kontenklärung zugesandt.
Diesen Antrag können Sie auch unabhängig von einer Rentenauskunft entweder bei der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle oder bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten.
Spätestens mit Ihrer ersten Renteninformation wird Ihnen ein Versicherungsverlauf zugesandt.
Wenn Sie 43 Jahre alt sind, sendet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger automatisch einen weiteren Versicherungsverlauf zur Überprüfung der gespeicherten Zeiten zu. Anschließend erhalten Sie alle sechs Jahre einen Versicherungsverlauf.
Mit dem Angebot der Deutschen Rentenversicherung können Sie die Auskunft und, falls erforderlich, den Antrag auf Kontenklärung online anfordern. Hierfür müssen Sie Ihre Versicherungsnummer eingeben.
Für einen Onlinezugriff auf Ihre Daten benötigen Sie eine Signaturkarte oder einen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis (eID).
Beim Ausfüllen der Vordrucke unterstützt Sie neben den Regionalzentren und Außenstellen der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg auch Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Tipp: Halten Sie bei jedem Kontakt mit dem Rentenversicherungsträger immer Ihre Versicherungsnummer bereit. Das gilt für jede Kontaktaufnahme, ob schriftlich, telefonisch oder online. Ihr Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin kann so schneller Ihre Versicherungsangelegenheit bearbeiten.
Wenn Sie bereits einen Antrag auf Rente gestellt und dabei festgestellt haben, dass Ihr Versicherungskonto noch Lücken hat, können Sie die fehlenden Unterlagen beim Rentenversicherungsträger oder Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung im Original vorlegen. Sie können dem schriftlichen Antrag auch bestätigte Kopien der Unterlagen beifügen.
Eine Bestätigung ist bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung für Rentenzwecke kostenlos.
Um Ihr Versicherungskonto zu klären beziehungsweise zu vervollständigen, können folgende Unterlagen erforderlich sein:
- Nachweise über entrichtete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (zum Beispiel Aufrechnungsbescheinigungen)
- Geburtsurkunde beziehungsweise Personalausweis/Reisepass
- Geburtsurkunden der Kinder (auch bei Vätern)
- Eheurkunden bei Namensänderung
- Nachweise über
- Ausbildungszeiten (Schule, Ausbildung, Studium)
- Arbeitslosigkeit beziehungsweise Ausbildungssuche
- Krankheitszeiten
- Erwerbstätigkeit im Ausland
Hinweis: Können Sie genaue Daten oder Nachweise nur schwer ermitteln oder sind Sie unsicher, ob die Ihnen vorliegenden Unterlagen ausreichen? Dann lassen Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beraten.
keine
keine
Widerspruch
Hinweis: Können Sie genaue Daten oder Nachweise nur schwer ermitteln oder sind Sie unsicher, ob die Ihnen vorliegenden Unterlagen ausreichen? Dann lassen Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beraten.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns. Wir informieren Sie dann, welche Unterlagen beziehungsweise Nachweise Sie zur Rentenantragstellung mitbringen müssen.
Die Anträge können nicht bei unseren Verwaltungsstellen eingereicht beziehungsweise abgegeben werden.