Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
Wenn in einer vorhandenen Anlage oder Einrichtung eine bestehende Nutzung (alte Nutzung) geändert wird (neue Nutzung), wird dies als Nutzungsänderung bezeichnet.
Eine Nutzungsänderung liegt beispielsweise vor, wenn ein bisher als Abstell- oder Hobbyraum genutzter Raum in einen Aufenthaltsraum (Wohnraum) oder ein bisheriger Wohnraum in eine Gaststätte, in ein Büro oder in eine Arztpraxis umgewandelt wird.
Die Nutzungsänderung steht in der Regel der Errichtung eines Gebäudes gleich. In Betracht kommt, bei Vorliegen der Voraussetzungen, ein Kenntnisgabeverfahren oder ein Baugenehmigungsverfahren, es sei denn, die Nutzungsänderung ist verfahrensfrei. Verfahrensfrei ist eine Nutzungsänderung in zwei Fällen:
- Für die neue Nutzung gelten keine anderen oder weitergehenden Anforderungen als für die bisherige Nutzung.
- Durch die neue Nutzung wird zusätzlicher Wohnraum in Wohngebäuden nach Gebäudeklasse 1 bis 3 im Innenbereich geschaffen.
Auch bei einer Nutzungsänderung dürfen dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Vor allem wenn es sich um eine verfahrensfreie Nutzungsänderung handelt, müssen Sie als Bauherrin oder Bauherr prüfen, ob die bestehenden Regelungen eingehalten werden. Beispiele sind:
- erforderliche Rettungswege sind vorhanden,
- die Aufenthaltsraumhöhe ist gewahrt,
- zusätzliche Stellplätze sind erforderlich und gegebenenfalls vorhanden.
Hinweis: Es ist auch möglich, dass Festsetzungen des Bebauungsplanes, Vorschriften der Landesbauordnung, Denkmalschutzbestimmungen oder sonstige Vorschriften einer Nutzungsänderung entgegenstehen.
Bloße Instandhaltungsarbeiten sind immer verfahrensfrei.
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Abteilungsleitung Baurecht - Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht
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Baurecht - Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht
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Bauverständiger / Architekt - Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht
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Baurecht - Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht
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Bauverständige / Architektin - Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Bauantrag / Baugenehmigung (Onlineantrag Service-bw)
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Bauantrag / Baugenehmigung / Bauvorbescheid (Hauptantrag - Papier)
- PDF-Formular zum Ausdrucken Bauleiterbestellung (Anlage Baugenehmigung)
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Bauvorbescheid (Onlineantrag Service-bw)
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. gewerbliche Angaben zum Bauantrag (Anlage Baugenehmigung)
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Zustimmungserklärung des Angrenzers gegenüber der Baurechtsbehörde (Anlage Baugenehmigung)
Erkundigen Sie sich vorab beim Fachbereich Stadtentwicklung & Bauen, ob es sich bei der von Ihnen geplanten Nutzungsänderung um ein verfahrensfreies Vorhaben handelt, ob ein Kenntnisgabeverfahren durchlaufen werden muss oder ob Sie eine Baugenehmigung benötigen.
Sie als Bauherr sind dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Befreiungen oder Genehmigungen eingeholt werden. Sie haben die Möglichkeit, sich von der Baurechtsbehörde bestätigen zu lassen, dass es sich bei Ihrem Bauvorhaben um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handelt. Dazu müssen Sie allerdings prüfungsfähige Unterlagen vorlegen.
Die Baugenehmigung erlischt automatisch, wenn Sie nicht innerhalb von drei Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist. Diese Dreijahresfrist kann verlängert werden.
Für die Bearbeitung sind digitale Bauvorlagen im PDF-Format per E-Mail erforderlich. Bitte senden Sie die Bauvorlagen an die jeweilige Sachbearbeiterin und nennen im Betreff den Bauherren und ebenfalls die Adresse des Bauvorhabens.
Die Dateinamen sollten kurz, selbsterklärend und zeitlich nachvollziehbar sein (zum Beispiel „Lageplan JJJJ-MM-TT“, „Erdgeschoss JJJJ-MM-TT“, keine Nennung der Adresse oder des Bauherren im Dateiname.)
Bitte senden Sie je Planvorlage eine eigene Datei. Bei Bauzeichnungen sollten die verschiedenen Ebenen auf einen Layer zusammengefasst sein und zudem nicht zu mehrseitigen Dokumenten zusammengefasst werden. Bitte trennen Sie auch den Lageplan in je eine eigene Datei für den zeichnerischen und den schriftlichen Teil.
Die Formulare sollten jeweils alle Seiten umfassen (zum Beispiel mehrseitige Baubeschreibung, gewerbliche Angaben, Gutachten). Eine Unterschrift ist auf den digital eingereichten Unterlagen nicht zwingend notwendig.
Die bauvorlageberechtigten EntwurfsverfasserInnen sind im Übrigen dafür verantwortlich, dass die digitale Form mit der Papierform übereinstimmt.
Wenn Sie ein Gebäude gewerblich nutzen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe auch beim Fachbereich BürgerService, Sicherheit und Ordnung der Stadt Schorndorf anmelden.