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Vorab informieren:
Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtlichenBelastungen auf einem Grundstück ruhen. Das sind beispielsweise:
Zufahrtsbaulast
Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück.
Sie haben die Abstandsfläche für ein Gebäude auf dem Nachbargrundstück übernommen und müssen daher bei einer Bebauung zusätzlich Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
Davon zu unterscheiden sind die Grunddienstbarkeiten, mit denen Grundstückseigentümer privatrechtliche Verpflichtungen übernehmen. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie als Eigentümer eines Grundstücks Ihrem Nachbarn gestatten, seine Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten. Grunddienstbarkeiten werden in das Grundbuch eingetragen, das beim Grundbuchamt geführt wird.
Achtung: Die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten werden – anders als zum Beispiel eine privatrechtliche Grunddienstbarkeit – nicht in das Grundbuch eingetragen. Wenn Sie ein Baugrundstück erwerben möchten, sollten Sie sich daher niemals allein mit dem Blick in das Grundbuch begnügen, sondern zusätzlich Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen.