Bitte beachten Sie: Der Zugang zum Künkelin-Rathaus wird aktuell teilweise mit Zugangskarten geregelt. An der Einlasskontrolle erhalten Sie Zugangskarten für die Bereiche Bürgerbüro, Standesamt, Gewerbe und Ausländerwesen. » mehr Informationen
Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
- Zufahrtsbaulast
Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße. - Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück.
Sie haben die Abstandsfläche für ein Gebäude auf dem Nachbargrundstück übernommen und müssen daher bei einer Bebauung zusätzlich Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
Davon zu unterscheiden sind die Grunddienstbarkeiten, mit denen Grundstückseigentümer privatrechtliche Verpflichtungen übernehmen. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie als Eigentümer eines Grundstücks Ihrem Nachbarn gestatten, seine Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten. Grunddienstbarkeiten werden in das Grundbuch eingetragen, das beim Grundbuchamt geführt wird.
Achtung: Die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten werden – anders als zum Beispiel eine privatrechtliche Grunddienstbarkeit – nicht in das Grundbuch eingetragen. Wenn Sie ein Baugrundstück erwerben möchten, sollten Sie sich daher niemals allein mit dem Blick in das Grundbuch begnügen, sondern zusätzlich Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen.
Ihre Anfrage können Sie per E-Mail senden an baurecht@Schorndorf.de.
-
Baurecht - Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht
-
Baurecht - Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht
-
Bürgerservice Bauen - Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht
Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als
- Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
- Person, die das Grundstück kaufen möchte.
Die reine Einsicht in das Baulastenverzeichnis ist kostenlos.
Der Erwerb einer Kopie eines Baulastenblatts ist möglich. Für die Kopie wird eine Gebühr erhoben.