Vernichtung von Kampfmitteln, einschließlich der Verwertung des dabei angefallenen Materials.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) ist zudem zuständig für die Beschaffung und Auswertung der im Zweiten Weltkrieg von der amerikanischen und britischen Luftwaffe gefertigten Luftbildaufnahmen.
Im Rahmen einer Baumaßnahme rät der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu einer Vorabuntersuchung Ihres Grundstückes auf ein mögliches Vorhandensein von Kampfmitteln durch eine entgeltpflichtige Luftbildauswertung.
Sie müssen die sachgemäße Entfernung veranlassen
wenn sich durch eine Luftbildauswertung ein Verdacht auf Kampfmittel ergibt oder
Kampfmittel auf Ihrem Grundstück vermutet oder gefunden werden.
Die Beratung über vermutete Kampfmittel sowie die Suche und Bergung von Kampfmitteln übernimmt der Kampfmittelbeseitigungsdienst im Rahmen seiner Kapazität und gegen vollständige Kostenerstattung durch die Auftrag gebende Person. Wenn der Kampfmittelbeseitigungsdienst nicht tätig werden kann, müssen Sie für diese Arbeiten private Firmen beauftragen.
Füllen Sie es in Blockschrift sorgfältig aus. Senden Sie es unterschrieben mit der Post oder E-Mail an den Kampfmittelbeseitigungsdienst. Fügen Sie einen Lageplan mit eindeutig und genau abgegrenztem Untersuchungsgebiet bei.
Wünschen Sie eine Beratung, Suche oder gegebenenfalls Bergung vorhandener Kampfmittel, wenden Sie sich an die Zentrale des Kampfmittelbeseitigungsdienstes. Rufen Sie unter der Telefonnummer 0711-904 400-00 an, um einen Ortstermin zu vereinbaren. Dabei werden mit dem Auftraggeber und einem Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes die örtlichen Gegebenheiten begutachtet und je nach vorgesehener Maßnahme weiteres Vorgehen besprochen.
Die Kampfmittelbeseitigung in Baden-Württemberg ist bei den Regierungspräsidien angegliedert. Näheres erfahren Sie auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart.
Vernichtung von Kampfmitteln, einschließlich der Verwertung des dabei angefallenen Materials.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) ist zudem zuständig für die Beschaffung und Auswertung der im Zweiten Weltkrieg von der amerikanischen und britischen Luftwaffe gefertigten Luftbildaufnahmen.
Im Rahmen einer Baumaßnahme rät der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu einer Vorabuntersuchung Ihres Grundstückes auf ein mögliches Vorhandensein von Kampfmitteln durch eine entgeltpflichtige Luftbildauswertung.
Sie müssen die sachgemäße Entfernung veranlassen
wenn sich durch eine Luftbildauswertung ein Verdacht auf Kampfmittel ergibt oder
Kampfmittel auf Ihrem Grundstück vermutet oder gefunden werden.
Die Beratung über vermutete Kampfmittel sowie die Suche und Bergung von Kampfmitteln übernimmt der Kampfmittelbeseitigungsdienst im Rahmen seiner Kapazität und gegen vollständige Kostenerstattung durch die Auftrag gebende Person. Wenn der Kampfmittelbeseitigungsdienst nicht tätig werden kann, müssen Sie für diese Arbeiten private Firmen beauftragen.
Füllen Sie es in Blockschrift sorgfältig aus. Senden Sie es unterschrieben mit der Post oder E-Mail an den Kampfmittelbeseitigungsdienst. Fügen Sie einen Lageplan mit eindeutig und genau abgegrenztem Untersuchungsgebiet bei.
Wünschen Sie eine Beratung, Suche oder gegebenenfalls Bergung vorhandener Kampfmittel, wenden Sie sich an die Zentrale des Kampfmittelbeseitigungsdienstes. Rufen Sie unter der Telefonnummer 0711-904 400-00 an, um einen Ortstermin zu vereinbaren. Dabei werden mit dem Auftraggeber und einem Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes die örtlichen Gegebenheiten begutachtet und je nach vorgesehener Maßnahme weiteres Vorgehen besprochen.
Die Kampfmittelbeseitigung in Baden-Württemberg ist bei den Regierungspräsidien angegliedert. Näheres erfahren Sie auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart.