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Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen
Bei der Übertragung eines Grundstücks auf einen oder mehrere neue Eigentümer kann die Gemeinde in bestimmten Fällen ein sogenanntes gesetzliches Vorkaufsrecht ausüben. Ein Vorkaufsrecht besteht beispielsweise bei Grundstücken, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist, oder bei Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.
Besteht kein Vorkaufsrecht oder wird es nicht ausgeübt, hat die Gemeinde auf Antrag darüber ein Zeugnis auszustellen. Dieses sogenannte "Negativzeugnis" benötigen Sie, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.
Besteht kein Vorkaufsrecht oder wird es nicht ausgeübt, hat die Gemeinde auf Antrag darüber ein Zeugnis auszustellen. Dieses sogenannte "Negativzeugnis" benötigen Sie, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.
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Grundstücksverkehr, Vorkaufsrecht, Erbbaurecht - Fachbereich Wirtschaftsförderung und Grundstücksverkehr
keine
Die Verkäufer- oder die Käuferseite muss der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags mitteilen. In den meisten Fällen übernimmt dies der beurkundende Notar oder die beurkundende Notarin.
Er oder sie beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.
keine
Die Verwaltungsgebühren für die Ausstellung eines Negativzeugnisses betragen in Schorndorf momentan zwischen 34,00 Euro und 170,00 Euro.