Bitte beachten Sie: Der Zugang zum Künkelin-Rathaus wird aktuell teilweise mit Zugangskarten geregelt. An der Einlasskontrolle erhalten Sie Zugangskarten für die Bereiche Bürgerbüro, Standesamt, Gewerbe und Ausländerwesen. » mehr Informationen
Vergnügungssteuer
Die Vergnügungsteuer wird unter anderem erhoben für:
- Bereitstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit
- Gewerbliche Bereithaltung von sonstigen Spieleinrichtungen (Spieltische, Roulette und ähnliches)
- Vorführung von Sex- und Pornofilmen
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Vergnügungssteuererklärung für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Meldung nach § 7 Vergnügungssteuersatzung
Die Aufstellung und die Entfernung von Spielgeräten sind der Stadt Schorndorf innerhalb einer Woche nach Aufstellung oder Entfernung schriftlich anzuzeigen.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Tag der Aufstellung des Gerätes, wird nachträglich für das Kalendervierteljahr festgesetzt und dem Steuerpflichtigen mittels Bescheid mitgeteilt.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Tag der Aufstellung des Gerätes, wird nachträglich für das Kalendervierteljahr festgesetzt und dem Steuerpflichtigen mittels Bescheid mitgeteilt.
Die verschiedenen Steuersätze entnehmen Sie bitte Paragraph 4 der Vergnügungssteuersatzung.