Gefundene Gegenstände können bei der Zentralen Auskunft im Künkelin-Rathaus oder in einer der sieben Verwaltungsstellen abgegeben beziehungsweise abgeholt werden.
Der Weg zur Fundsachenstelle lohnt sich allemal! Wird eine Fundsache vom Eigentümer nicht innerhalb von sechs Monaten abgeholt, geht das Eigentum auf den Finder beziehungsweise bei Eigentumsverzicht auf die Stadt Schorndorf über.
Bei der Abholung eines verlorenen Gegenstandes hat sich der Verlierer als rechtmäßiger Eigentümer auszuweisen (zum Beispiel durch Personalausweis oder Führerschein). Durch eine genaue Beschreibung des Gegenstandes und gegebenenfalls des Inhalts sowie durch Angabe von Ort und Zeit des Verlustes ist glaubhaft zu machen, dass einem die Fundsache gehört.
Sie können nach verloren gegangenen Gegenständen auch übers Internet suchen.
Mit "Fundinfo" haben Sie die Möglichkeit, alle in Schorndorf abgegebenen Fundgegenstände online zu sichten. Die Umkreissuche vermittelt Ihnen auch entsprechende Informationen anderer Städte soweit diese ebenfalls mit Fundinfo arbeiten.