Bitte beachten Sie: Der Zugang zum Künkelin-Rathaus wird aktuell teilweise mit Zugangskarten geregelt. An der Einlasskontrolle erhalten Sie Zugangskarten für die Bereiche Bürgerbüro, Standesamt, Gewerbe und Ausländerwesen. » mehr Informationen
Gesplittete Abwassergebühr
Bisher wurde in Schorndorf die Abwassergebühr nach dem Frischwasserbezug erhoben. In ihr waren die Kosten für die Beseitigung von Niederschlagswasser pauschal enthalten.
Aufgrund einer Änderung der Rechtssprechung in Baden-Württemberg ist die Stadt Schorndorf verpflichtet, getrennte Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung einzuführen.
Während sich die Schmutzwassergebühr weiterhin nach der bezogenen Frischwassermenge berechnet, wird für die Niederschlagsgebühr zukünftig die versiegelte Fläche eines Grundstücks maßgebend sein.
Hinweis: Es wird keine zusätzliche Gebühr erhoben, sondern die bestehende Gebühr verursachungsgerechter auf die Gebührenschuldner verteilt.
Die Angaben im Flächenerfassungsbogen werden nach einer Plausibilitätskontrolle übernommen und bilden dann die Grundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr.