Schritt 3 von 3
Gesplittete Abwassergebühr
Vorab informieren:
Bisher wurde in Schorndorf die Abwassergebühr nach dem Frischwasserbezug erhoben. In ihr waren die Kosten für die Beseitigung von Niederschlagswasser pauschal enthalten.
Aufgrund einer Änderung der Rechtssprechung in Baden-Württemberg ist die Stadt Schorndorf verpflichtet, getrennte Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung einzuführen.
Während sich die Schmutzwassergebühr weiterhin nach der bezogenen Frischwassermenge berechnet, wird für die Niederschlagsgebühr zukünftig die versiegelte Fläche eines Grundstücks maßgebend sein.
Hinweis: Es wird keine zusätzliche Gebühr erhoben, sondern die bestehende Gebühr verursachungsgerechter auf die Gebührenschuldner verteilt.
Die Stadtverwaltung hat bereits über Luftbildauswertungen die versiegelten Flächen für jedes Grundstück ermittelt. Diese Flächen werden in einem grundstücksbezogenen Flächenerfassungsbogen übernommen und daraufhin den Grundstückseigentümern zur Verfügung gestellt. Im Erfassungsbogen muss angegeben werden, welche Teilflächen tatsächlich an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind und welche Beläge verwendet wurden. In einem Merkblatt, welches gemeinsam mit dem Flächenerfassungsbogen versendet wird, können Einzelheiten dazu genau nachgelesen werden.
Die Angaben im Flächenerfassungsbogen werden nach einer Plausibilitätskontrolle übernommen und bilden dann die Grundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr.
Die Angaben im Flächenerfassungsbogen werden nach einer Plausibilitätskontrolle übernommen und bilden dann die Grundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr.
Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 11.03.2010 (2 S 2938/08)