Kommunalpolitik

Gemeinderat

Der Gemeinderat als Hauptorgan der Stadt und Vertretung der Bürgerinnen und Bürger entscheidet über alle Angelegenheiten der Kommune. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und setzt den Rahmen, innerhalb dessen die Verwaltung handelt.

Er besteht aus 32 ehrenamtlichen Mitgliedern und wurde zuletzt am 26. Mai 2019 für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Neben dem Gesamtgremium bestehen mit dem Technischen Ausschuss (16 ehrenamtliche Mitglieder) und dem Verwaltungs- und Sozialausschuss (16 ehrenamtliche Mitglieder) zwei beschließende Ausschüsse.

Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats, Chef der Verwaltung und oberster Repräsentant der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Er wird alle acht Jahre gewählt. Als Stellvertreter des Oberbürgermeisters sieht die Hauptsatzung einen hauptamtlichen Beigeordneten (Erster Bürgermeister) vor. Sie leiten die ihnen übertragenen Geschäftskreise als ständige Vertreter des Oberbürgermeisters.

Die Sitzungstermine des Gemeinderats und der beschließenden Ausschüsse finden Sie in unserem Ratsinformationssystem. Dort kann man sich auch über die aktuellen Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen informieren. Zu den einzelnen Punkten stehen die Sitzungsvorlagen nebst Anlagen zum Herunterladen zur Verfügung.

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Ortschaftsräte

In den sieben Schorndorfer Stadtteilen (Ortschaften): Buhlbronn, Haubersbronn, Miedelsbach, Oberberken mit Unterberken, Schlichten, Schornbach mit Mannshaupten und Weiler gibt es als kommunalpolitisches Gremium jeweils einen Ortschaftsrat, der abhängig von der Einwohnerzahl der Ortschaft, aus acht bis 14 ehrenamtlichen Mitgliedern besteht. Vorsitzende/r ist die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher. Die Ortschaftsräte beraten die örtliche Verwaltung. Sie haben ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen und sind zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören.