Allgemeine Fragen
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
So erhalten Sie Ihren Termin:
- Sie haben einen Online-Antrag gestellt? Sobald Ihr Antrag den entsprechenden Bearbeitungsstand erreicht hat, erhalten Sie automatisch einen Termin von Ihrer Sachbearbeitung – per E-Mail oder per Post.
- Sie haben über das Kontaktformular eine Anfrage gestellt? Wenn für die Bearbeitung ein Termin nötig ist, erhalten Sie diesen direkt von Ihrer Sachbearbeitung zugesandt.
Hinweis:
Informationen zur Abholung des Aufenthaltstitels erhalten Sie unter Fragen zur Abholung.
Alle Anträge für rechtmäßige und geplante Aufenthalte sind online zu stellen.
Eine Terminvergabe für die Antragsstellung ist nicht möglich.
- Online-Antrag stellen
Ihren Antrag stellen Sie bitte online. - Bestätigung speichern
Nach dem Absenden Ihrer Daten wird Ihnen ein PDF-Dokument als Bestätigung angezeigt.
Speichern Sie dieses Dokument bitte als Nachweis ab. - Prüfung und Rückmeldung
Nach Eingang Ihres Online-Antrags prüfen wir Ihre Unterlagen.
→ Wenn alle Angaben vollständig sind, erhalten Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache.
→ Falls Unterlagen fehlen, fordern wir diese bei Ihnen nach.
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der derzeit sehr hohen Zahl an Anträgen kann es einige Zeit dauern, bis Sie eine Rückmeldung erhalten. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Nachfragen ab.
Die Beantragung ist über unser Online-Formular möglich.
Voraussetzung ist, dass Sie bereits einen Antrag auf Ausstellung / Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels gestellt haben.
Nutzen Sie dafür diesen Link. Darüber können Sie Ihre Unterlagen digital an die Ausländerbehörde schicken.
Bitte beachten Sie: Über diesen Link können keine neuen Anträge gestellt werden. Er ist nur für Unterlagen zu einem Antrag, den Sie schon gestellt haben.
Am 1. Mai 2025 ist das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen in Kraft getreten. Seitdem dürfen biometrische Passfotos nur noch bei einem zertifizierten Dienstleister erstellt werden, die es auf einem gesicherten elektronischen Weg digital an die Behörden übermitteln können, oder direkt in den Behörden.
Seit dem 14. Juli 2025 gelten neue Regelungen:
- Bitte bringen Sie keine klassischen biometrischen Passfotos auf Fotopapier mehr mit. Diese werden nicht mehr akzeptiert.
- Empfehlung für einen schnellen Ablauf: Lassen Sie Ihr digitales Passfoto bereits im Vorfeld bei einem zertifizierten Dienstleister anfertigen. Diese übermitteln die Fotos über eine gesicherte Photocloud direkt an unsere Behörde. Sie erhalten dort einen QR-Code, den Sie bitte zu Ihrem Termin mitbringen.
Alternativ: Sie können bei Ihrem Termin vor Ort ein digitales Passfoto gegen eine Gebühr von 6 Euro anfertigen lassen.
Hinweis zur Aufnahme des biometrischen Lichtbildes
Für die Erstellung eines biometrischen Fotos ist es erforderlich, für einige Sekunden ruhig und mit neutralem Gesichtsausdruck in die Kamera zu schauen. Während des Erfassungsprozesses erfolgt zudem eine leichte Kopfbewegung.
Die Erfahrung zeigt, dass dies insbesondere bei jüngeren Kindern nicht immer zuverlässig möglich ist.
In solchen Fällen empfehlen wir, ein digitales Lichtbild von einem zertifizierten Dienstleister mitzubringen.
Wenn Sie sich in einer dringenden Situation befinden, können wir Ihnen in bestimmten Fällen schnell helfen.
Dringende Gründe können sein:
- Sie müssen innerhalb der nächsten vier Wochen verreisen
(ein Nachweis in deutscher Sprache ist erforderlich) - Ihnen droht der Verlust des Arbeitsplatzes
(eine Bestätigung des Arbeitgebers ist erforderlich) - Ihnen droht die Einstellung von Leistungen
(ein Schreiben vom Jobcenter oder Sozialamt ist erforderlich)
In diesen Fällen können wir helfen, zum Beispiel durch:
- die Übersendung einer Fiktionsbescheinigung, oder
- die Vereinbarung eines zeitnahen Termins.
So gehen Sie vor:
- Füllen Sie das Kontaktformular aus.
- Fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
- Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir, ob ein Notfall vorliegt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Urlaubsreisen kein Notfall sind.
Diese Person sollte beide Sprachen gut verstehen und Ihnen beim Gespräch helfen.
Wenn in Ihrer Duldung oder Aufenthaltsgestattung eine Wohnsitzauflage eingetragen ist, müssen Sie vor dem Umzug einen Antrag auf Änderung der Wohnsitzauflage stellen.
Welche Unterlagen benötige ich dazu?
- Umzug aus familiären Gründen:
Nachweis über die familiäre Beziehung zu der Person zu der Sie ziehen möchten (z.B. Eheurkunde, Geburtsurkunde etc.) - Umzug aus beruflichen Gründen:
Arbeitsvertrag
Mietvertrag (noch nicht unterschrieben)
Wenn Sie als Drittstaatsangehöriger ein Aufenthaltsrecht besitzen und ein Kind in Deutschland geboren wird, kann Ihr Kind eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Nehmen Sie bitte über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf.
Fügen Sie Ihrer Anfrage folgende Dokumente bei:
- Passkopie Ihres Kindes
- Biometrisches digitales Lichtbild Ihres Kindes (mittels QR-Codes)
Fragen zur Abholung
Sobald Ihr Aufenthaltstitel zur Abholung bereitliegt, erhalten Sie eine E-Mail von der Stadt Schorndorf.
Sie können das Dokument während der Öffnungszeiten an unserem Start-Punkt abholen.
Eine Terminvereinbarung ist dafür nicht erforderlich.
- Ihren Reisepass,
- den abgelaufenen elektronischen Aufenthaltstitel einschließlich des Zusatzblattes,
- die Fiktionsbescheinigung (falls vorhanden)
Wenn Sie keine Zeit haben, Ihren neuen eAT selbst abzuholen, können Sie eine andere Person beauftragen. Dafür brauchen Sie das Formular: „Vollmacht für die Aushändigung des elektronischen Aufenthaltstitels“
Wichtig:
- Die beauftragte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Sie muss mitbringen:
– eigenen Reisepass
– Reisepass der Person, für die der eAT abgeholt wird
– (falls vorhanden) den abgelaufenen eAT mit Zusatzblatt
– Fiktionsbescheinigung (falls vorhanden) und/oder vorläufige Bescheinigung über den Aufenthaltstitel des Vollmachtgebers
Nur mit einer vollständig ausgefüllten Vollmacht und allen genannten Dokumenten kann die beauftragte Person den eAT abholen.
Arbeiten
Die Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 4 AufenthG) verlängert die Gültigkeit Ihres bisherigen Aufenthaltstitels. Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt davon ab, ob und in welchem Umfang Ihr vorheriger Aufenthaltstitel eine Erwerbstätigkeit erlaubt hat.
Ausnahme: Wenn Sie nach dem 01.01.2021 eingereist sind und einen Aufenthaltstitel nach § 19c AufenthG besitzen, dürfen Sie nicht weiterarbeiten.
Die genaue Regelung finden Sie in den Nebenbestimmungen Ihrer Fiktionsbescheinigung.
Hinweis: Ihr Arbeitgeber kann sich bei Fragen auch direkt über unser Kontaktformular an uns wenden.
Wenn Sie vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels bereits die Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels beantragt haben, bleibt Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis bis zur Entscheidung über Ihren Antrag gültig.
Haben Sie Ihren Antrag online gestellt, erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung.
Diese können Sie zum Beispiel Ihrem Arbeitgeber vorlegen, um nachzuweisen, dass Sie den Antrag rechtzeitig gestellt haben.
Arbeiten während der Fiktionswirkung
- Sie dürfen weiterarbeiten, wenn dies auch in Ihrem bisherigen Aufenthaltstitel erlaubt war.
Ausnahme: Wenn Sie nach dem 01.01.2021 eingereist sind und einen Aufenthaltstitel nach § 19c AufenthG besitzen, dürfen Sie nicht weiterarbeiten. - Alle bisherigen Auflagen gelten unverändert weiter.
- Diese Übergangsregelung nennt sich Fiktionswirkung und gilt, bis die Ausländerbehörde über Ihren Antrag entschieden hat.
Hinweis:
- Wenn Sie mit Ihrem bisherigen Aufenthaltstitel arbeiten durften, gilt dies auch mit der ausgestellten Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ausnahme: Wenn Sie nach dem 01.01.2021 eingereist sind und einen Aufenthaltstitel nach § 19c AufenthG besitzen, dürfen Sie nicht weiterarbeiten. - Die Fiktionsbescheinigung ist immer an die Rechte und Pflichten Ihres bisherigen Aufenthaltstitels gebunden.
- Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis haben, dürfen Sie auch nach Ablauf Ihres elektronischen Aufenthaltstitels weiterarbeiten.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für Ausländerinnen und Ausländer eine Arbeitgeberbindung gelten. Diese ist auch im Zusatzblatt zu Ihrem Aufenthaltstitel vermerkt.
Was bedeutet das?
- Ein Arbeitgeberwechsel ist nur mit vorheriger Genehmigung möglich.
- Vor einem Wechsel müssen Sie die Ausländerbehörde kontaktieren.
- Die Änderung wird im Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel eingetragen.
Ablauf
- Die Ausländerbehörde stellt eine Anfrage bei der Bundesagentur für Arbeit (BA).
- Dafür benötigen wir Ihre Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis.
- Reichen Sie die Erklärung bitte über das Kontaktformular bei der Ausländerbehörde ein.
Wichtig
Bitte informieren Sie uns unverzüglich, sobald ein Arbeitgeberwechsel feststeht:
- Nehmen Sie über das Kontaktformular Verbindung mit der Ausländerbehörde auf.
- Fügen Sie die vom neuen Arbeitgeber ausgefüllte Zustimmungsanfrage der Bundesagentur für Arbeit bei. Wir leiten diese dann an die BA weiter.
- Wenn Sie vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels bereits die Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels beantragt haben, bleibt Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis bis zur Entscheidung über Ihren Antrag gültig.
- Wenn Sie den Antrag online gestellt haben, erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
– Diese Bestätigung können Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen, um nachzuweisen, dass Sie den Antrag rechtzeitig gestellt haben.
– Alternativ können Sie eine Fiktionsbescheinigung beantragen oder
– Ihr Arbeitgeber nimmt über das Kontaktformular direkt mit uns Kontakt auf.
Verlorene, abgelaufene oder neue Dokumente/Ausweise
Informationen für Arbeitgeber und Betroffene erhalten Sie im Merkblatt zur Fiktionswirkung bei Anträgen auf Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltstiteln (§ 81 Absatz 3 und 4 AufenthG).
Weitere Informationen zum Thema Arbeiten mit Fiktionsbescheinigung finden Sie in unseren FAQs unter der Rubrik Arbeiten.
Bitte nehmen Sie über das Kontaktformular Verbindung mit uns auf und fügen Sie Ihrer Anfrage eine Kopie des neuen Ausweises bei.
Sie können das Dokument direkt vor dem Absenden des Formulars hochladen.
Wenn Sie einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen, Ihre eAT-Karte jedoch abgelaufen ist, müssen Sie eine neue Karte beantragen.
Bitte nehmen Sie dazu über das Kontaktformular Verbindung mit uns auf und laden Sie am Ende des Formulars eine Kopie Ihres gültigen Nationalpasses hoch.
Auf der Vorderseite Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) sind die Nummer und die Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses vermerkt.
Wenn Sie einen neuen Pass erhalten haben, benötigen Sie deshalb eine neue eAT-Karte.
Stellen Sie dazu bitte einen Antrag auf Übertrag.
- Polizei informieren
Melden Sie den Diebstahl oder Verlust bei der Polizei. - Ausländerbehörde benachrichtigen
Informieren Sie uns über den Verlust oder Diebstahl direkt über das Kontaktformular. - Online-Ausweisfunktion sperren
Wenn die Online-Ausweisfunktion auf Ihrem eAT aktiviert war, müssen Sie diese bei Verlust oder Diebstahl umgehend sperren lassen. Rufen Sie dazu die bundesweite Sperr-Hotline 116 116 an.
- ein digitales biometrisches Lichtbild
- eine Arbeitsbescheinigung
- die letzten drei Lohnabrechnungen
- einen Nachweis über Deutschkenntnisse (mindestens B1, in Ausnahmefälle genügt A1)
- Weitere Unterlagen können im Laufe der Bearbeitung nachgefordert werden.
- Stellen Sie Ihren Antrag bitte online.
Reisen / Besuch erhalten
In der Regel reicht eine Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 4 AufenthG) von deutscher Seite für eine problemlose Aus- und Wiedereinreise über deutsche Flughäfen.
Wir empfehlen Ihnen jedoch eine vorherige Abklärung mit dem jeweiligen Zielstaat.
Wenn Sie länger als sechs Monate aus Deutschland ausreisen möchten, kann die Ausländerbehörde in der Regel vor der Abreise eine Verlängerung der Wiedereinreisefrist festlegen.
Bitte nehmen Sie dazu Kontakt über das Kontaktformular der Ausländerbehörde auf.
Für die Bearbeitung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Nationalpass oder Reiseausweis mit dem letzten Ausreisestempel aus Deutschland
- Aufenthaltstitel inklusive Zusatzblatt
- Nachweis zur Dauer des Auslandsaufenthalts, z.B. Entsendung durch die Firma oder ähnliche Dokumente
Nach Prüfung Ihres Anliegens erhalten Sie entweder
- direkt einen Termin zur Vorsprache oder
- eine Aufforderung zur Einreichung weiterer Unterlagen.
Das Antragsformular sowie das Formular zur Überprüfung Ihrer finanziellen Verhältnisse finden Sie unter folgendem Link: Verpflichtungserklärung abgeben
Bitte füllen Sie beide Formulare aus und werfen Sie uns diese, zusammen mit den erforderlichen Nachweisen, in den Briefkasten des Künkelin-Rathauses. Wir werden den Antrag prüfen und dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen.