Abholung elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Sie haben die Nachricht erhalten, dass Ihr eAT zur Abholung bei uns bereit liegt, dann dürfen sie diesen ohne Terminvereinbarung an unserem Start-Punkt während der Öffnungszeiten abholen.
Terminvereinbarung
Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich durch unsere Sachbearbeitungen.
Nach der Bearbeitung und Prüfung Ihres Online-Antrages oder Ihres übermittelten Kontaktformulars, wird unser Team mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Sollte eine persönliche Vorsprache für Ihren Antrag/für Ihr Anliegen notwendig sein, so erhalten Sie im Anschreiben bereits Ihren konkreten Termin zur Vorsprache mitgeteilt.
Termin im Notfall
Im Notfall bieten wir durch Übersendung einer Fiktionsbescheinigung oder durch einen zeitnahen Termin Hilfe an. Nach Eingang Ihres Kontaktformulars wird geprüft, ob ein Notfall vorliegt. Ein Notfall muss immer nachgewiesen werden.
Wir können Ihnen nur helfen, wenn Sie
- dringend innerhalb der nächsten vier Wochen verreisen müssen und dies durch eine Buchung sowie weitere Dokumente (in deutscher Sprache) zur Bestätigung des dringenden Grundes nachweisen.
- durch ein Schreiben Ihres Arbeitgebers nachweisen, dass Ihnen ohne gültiges Dokument der Verlust des Arbeitsplatzes droht.
- durch ein Schreiben Ihres Jobcenters oder Sozialamtes nachweisen, dass Ihnen ohne gültiges Dokument die Einstellung von Leistungen droht.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Urlaubsreisen kein Notfall sind.
Ihre Nachricht wird dennoch gelesen und bearbeitet, auch wenn nicht in jedem Fall eine schnelle Hilfe möglich ist. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Antwort dann etwas länger dauert.