Die Vergabe der Bauplätze soll nachvollziehbar und transparent erfolgen, weshalb folgende Kriterien mit entsprechender Wertung aufgestellt wurden. Diese dienen als Vergabegrundlage
Wohnsitz | |
---|---|
a) Hauptwohnsitz Schorndorf | Zwei Punkte |
b) Ehemaliger Wohnsitz Schorndorf | Zwei Punkte |
c) Bonuspunkt Hauptwohnsitz Ortsteil (bei Bauplatzvergabe in Ortsteilen) | Zwei Punkte |
Familiäre Situation | |
a) junge Paare oder Alleinerziehende bis 40 Jahren | Zwei Punkte |
b) pro Kind bis zum zehnten Lebensjahr pro Kind ab dem elften und bis zum 18. Lebensjahr |
Zwei Punkte Einen Punkt |
c) Schwerbehinderung/ Pflegebedürftigkeit ab 50 Prozent (des Antragsstellers beziehungsweise eines im Haushalt lebenden Angehörigen) |
Zwei Punkte |
Derzeitige Wohnsituation | |
a) Miete | Zwei Punkte |
b) Eigentumswohnung | Einen Punkt |
c) Eigenheim | Null Punkte |
d) erschwerte Wohnsituation | Zwei Punkte |
Aktuelles ehrenamtliches Engagement | |
a) in örtlichen Organisationen mit aktiver Funktion (Vorstand, Trainer und anderes) | Einen Punkt |
b) aktive Funktion in einer örtlichen sogenannte Blaulichtfraktion (Technisches Hilfswerk, freiwillige Feuerwehr, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft und anderes) | Zusätzlich einen Punkt |
Arbeitsplatz | |
Arbeitsplatz in Schorndorf | Zwei Punkte |