Die Stadt Schorndorf schreibt auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge; Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG – einen Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Behörden und Träger öffentlicher Belange fort.
Der Technische Ausschuss der Stadt Schorndorf hat am 08.10.2024 in seiner Sitzung über die Fortschreibung des Lärmaktionsplans öffentlich beraten.
Der Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist in der Zeit vom 27.01.2025 bis 02.03.2025 hier einsehbar.
- Entwurf Fortschreibung Lärmaktionsplan (PDF, 7 MB)
- Maßnahmenvorschläge des Lärmaktionsplans (PDF, 6 MB)
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im gleichen Zeitraum während der Öffnungszeiten montags bis mittwochs von 8 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags 8 Uhr bis 12:30 Uhr und 15 Uhr bis 18 Uhr, freitags 8 Uhr bis 12 Uhr beim Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht, Robert-Bosch-Straße 9, 73614 Schorndorf im Bereich des Kundencenters der Stadtwerke Schorndorf GmbH öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der genannten Frist können Stellungnahmen zum Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans abgegeben werden. Die Stellungnahmen können schriftlich per Post oder E-Mail an stadtentwicklung(at)schorndorf.de übermittelt werden.
Hinweis: Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1, lit. e) DS-GVO (öffentliches Interesse beziehungsweise Ausübung öffentlicher Gewalt) und auf Grund Ihrer freiwilligen Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderadresse (Postanschrift, Mailadresse) abgegeben wurde, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.schorndorf.de/datenschutz.