Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Altstadt“ - Feuerwehr (Planbereich 01/37)

Der Gemeinderat der Stadt Schorndorf hat am 26.02.2026 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Altstadt“ - Feuerwehr (Planbereich 01/37) gem. §10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften sindmit öffentlicher Bekanntmachung in Schorndorf Aktuell am 05.03.2026 in Kraft getreten.