Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften "Weiler Ortskern" - Flurstück 1431 Teilfläche (Planbereich 48/29)

Der Gemeinderat der Stadt Schorndorf hat am 25.03.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Weiler Ortskern“ - Flurstück 1431 Teilfläche (Planbereich 48/29) gemäß §10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften ist mit öffentlicher Bekanntmachung am 15.04.2021 in den Schorndorfer Nachrichten in Kraft getreten.