Der Gemeinderat der Stadt Schorndorf hat am 06.05.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Holzberg“ (Planbereich 32/04) gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften sind mit öffentlicher Bekanntmachung am 10.06.2021 in den Schorndorfer Nachrichten in Kraft getreten.