Der Gemeinderat der Stadt Schorndorf hat am 16.03.2023 in öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften "Weite Gärten" - St. Martin (Planbereich 09/11) gemäß §10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) als Satzung beschlossen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften ist mit öffentlicher Bekanntmachung am 30.03.2023 in den Schorndorfer Nachrichten in Kraft getreten.