Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schorndorf - Winterbach in seiner öffentlichen Sitzung am 20.11.2019 beschlossene 10. Punktuelle Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans 2015 Schorndorf - Winterbach (Entwicklung der Wohnbaufläche W60 Engelberg) mit Erlass vom 13.02.2020 / Az. 21-2511.1/Schorndorf gemäß § 6 Baugesetzbuch genehmigt.
Die Punktuelle Änderung ist mit der öffentlichen Bekanntmachung am 27.02.2020 in den Schorndorfer Nachrichten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Winterbach wirksam.
Die Punktuelle Änderung ist mit der öffentlichen Bekanntmachung am 27.02.2020 in den Schorndorfer Nachrichten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Winterbach wirksam.