2. Punktuelle Änderung: Änderung der Landwirtschaftlichen Fläche in die Gewerbebaufläche G33 Niederfeld, Gemarkung Haubersbronn

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schorndorf - Winterbach in seiner öffentlichen Sitzung am 20.11.2019 beschlossene 2. Punktuelle Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans 2015 Schorndorf - Winterbach (Entwicklung der Gewerbebaufläche G33 Niederfeld) mit Erlass vom 13.02.2020 / Az. 21-2511.1/Schorndorf/18 gemäß § 6 Baugesetzbuch genehmigt.

Die Punktuelle Änderung ist mit der öffentlichen Bekanntmachung am 27.02.2020 in den Schorndorfer Nachrichten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Winterbach wirksam.