Als Wirtschaftsförderung ist es uns ein besonderes Anliegen, Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite zu stehen. Zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren, wenn wir in irgendeiner Weise unterstützen können. Sei es durch Vermittlung von Kontakten, Beratung oder andere Formen der Hilfe – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Sonderlinie „Unwetterhilfe“ für Unternehmen
Grundlage hierfür ist die Ausschreibung zum ELR-Jahresprogramm 2024 (die dort genannten Einreichungsfristen gelten jedoch nicht). Gefördert werden können Unternehmen bis 99 Mitarbeiter in Haubersbronn, Miedelsbach und Schornbach, die vom Starkregenereignis in der Nacht vom 2. Juni betroffen waren.
Die Einreichungsfrist ist sehr zeitnah: Bis spätestens 04.08.2024 müssen die Anträge vollständig bei uns vorliegen. Die notwendigen Antragsunterlagen können hier eingesehen werden, u.a. ist eine Kostenschätzung nach DIN 276 notwendig: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
Bitte melden Sie sich bei der Wirtschaftsförderung (frieder.oesterle(at)schorndorf.de , Tel.: 07181 602 1400), wenn Sie Interesse haben, die ELR-Sonderlinie Unwetterhilfe zu nutzen.
L-Bank Förderdarlehen für von der Starkregenkatastrophe betroffene Unternehmen
Die jüngsten Unwetter in Teilen Baden-Württembergs haben auch bei Unternehmen in den betroffenen Regionen zu schweren Schäden geführt. Um eine rasche und wirksame Liquiditätsversorgung der betroffenen Unternehmen sicherzustellen, bietet die L-Bank ab sofort für zwei Förderdarlehen günstigere Förderbedingungen an. Die Antragstellung kann ab sofort über die jeweilige Hausbank erfolgen.
Informationsveranstaltung für Selbständige und Unternehmen
Am 27. Juni fand in der Barbara-Künkelin-Halle in Schorndorf eine Informationsveranstaltung für vom Hochwasser geschädigte Unternehmen und Selbständige statt.
Falls Sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen konnten oder Inhalte der Vorträge nochmals nachlesen möchten, finden Sie hier die Präsentation der Informationsveranstaltung.
Anlaufstelle für IHK-Mitgliedsbetriebe
Für vom Hochwasser betroffene Mitgliedsbetriebe stellt sich die IHK als Anlaufstelle für Fragen und Anliegen zu verschiedenen Themen zur Verfügung. Auf der IHK-Homepage finden Sie Kontaktdaten zu den jeweiligen Ansprechpartnern.
Gewerbliches Mietrecht - 8 Fragen zu Hochwasserschäden
Die IHK bietet Antworten zu acht Fragen zu Hochwasserschäden an gewerblichen Mietobjekten. Hier gelangen Sie auf die Webseite der IHK mit allen Informationen.
Kurzarbeitergeld für vom Hochwasser betroffene Betriebe
Hier finden Sie ein Schreiben der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld für vom Hochwasser betroffene Betriebe, welches Sie beantragen können. Die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555 20 der Bundesagentur für Arbeit steht Ihnen für Fragen diesbezüglich zur Verfügung.
Katastrophenerlass der steuerlichen Maßnahmen
Außerdem gelangen Sie hier zu der Information der IHK zum Katastrophenerlass der steuerlichen Maßnahmen des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg.