Energiesparen in Unternehmen

Mit Energieeffizienz Wettbewerbsvorteile sichern

Unsicherheiten in der Energieversorgung und explodierende Energiepreise zwingen Unternehmen zum Handeln. Deshalb sind Maßnahmen zum Energiesparen in Unternehmen gerade jetzt besonders wichtig. Ob Großkonzern, Industriebetrieb, mittelständisches Unternehmen oder Einzelunternehmen – Energiesparen ist für jedes Unternehmen ein Thema. Energieeffizienz schont nicht nur die Umwelt, sondern schafft gleichzeitig auch Wettbewerbsvorteile.

Wir haben für Sie Informationen und Tipps zum Thema zusammengestellt:

Wo liegen Einsparpotenziale im Unternehmen? Welche Maßnahmen lassen sich möglichst schnell umsetzen? Welche investiven Maßnahmen sind möglichst effizient?

Mit geeigneten SOFORT-Maßnahmen lässt sich Ihr Energieverbrauch im Unternehmen senken:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat Informationen und  Tipps für Unternehmen zum Download erstellt.

LANGFRISTIG hilft Ihrem Unternehmen ein ganzheitliches Energiekonzept und eine individuell zugeschnittene Energieberatung weiter. Qualifizierte Energieberater:innen analysieren mit Ihnen den Betrieb, schlagen Optimierungen vor und verfügen über gute Kontakte für die Umsetzung. Am Ende können sich Unternehmen über energieeffiziente Gebäude sowie langfristig über stabile Anlagen, Prozesse und niedrige Energiekosten freuen.

Geeignete (förderfähige) Energieberater:innen in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Weitere Informationen und Beratungsangebote: 
  • Liquiditätskredit (Plus) für kleine und mittlere Unternehmen
​​​​​Wer ist antragsberechtigt? 
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Start-ups sowie Freiberufler mit Sitz in Baden-Württemberg
Beim Liquiditätskredit Plus zusätzlich: Sie sind von den Folgen des Ukraine-Kriegs besonders stark betroffen.

Was wird gefördert?
Mit dem Liquiditätskredit sollen die Unternehmen in der Lage sein, sich mit fehlenden Betriebsmitteln ausstatten zu können. Es können Kredite ab 10.000 Euro und bis fünf Millionen Euro beantragt werden. Die Laufzeiten liegen zwischen vier und zehn Jahren. Um den Liquiditätskredit erhalten zu können, müssen Unternehmen unter anderem über ein wirtschaftlich tragfähiges Geschäftsmodell verfügen. 

Antragsverfahren
Die Antragsstellung erfolgt über die Hausbank.

Weitere Informationen
  • Krisenberatung Energiekostenentlastung
​​​​​Wer ist antragsberechtigt? 
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe aus Handwerk, Industrie, Handel, Gastgewerbe und sonstigen Dienstleistungsbereichen die von den wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der enormen Energiekostenbelastung betroffen sind.  

Was wird gefördert?
Die Unternehmen erhalten eine Beratungsförderung, in Form einer viertägigen kostenfreien Krisenberatung. Es handelt sich um eine branchenübergreifende Unterstützungsmaßnahme, um den wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der enormen Energiekostenbelastung entgegenzuwirken. Themen sollen dabei unter anderem die Unterstützung bei der Beschaffung kurzfristig verfügbarer Liquidität in Zusammenarbeit mit L-Bank, Bürgschaftsbank und Hausbank, die Vorbereitung und Begleitung von Bankgesprächen, die Reduktion der Anfälligkeit gegenüber Energiepreisschwankungen, die Identifikation von Ansätzen zur Weitergabe der höheren Energiekosten an Kunden sowie Energieeffizienzmaßnahmen mit betriebswirtschaftlichem Fokus sein.

Antragsverfahren
Die Beratung wird über die Beratungsdienste RKW Baden-Württemberg (Industrie und Freie Berufe), BWHM Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk (Handwerk), DEHOGA Baden-Württemberg (Gastgewerbe) und UBH Unternehmensberatung Handel (Handel) erfolgen, die alle Wirtschaftsbereiche abdecken können.
  • Förderprogramme für Energieberatungen
​​​​​Wer ist antragsberechtigt? 
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Nicht-KMU mit jährlichem Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 Kilowattstunden, kommunale Zweckverbände, soziale und gesundheitliche Einrichtungen, Kultureinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften, freiberuflich Tätige

Was wird gefördert?
Modul 1: Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247
Modul 2: Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung

Antragsverfahren
Die Antragstellung ist ausschließlich über das hierfür beim BAFA eingerichtete Online-Antragsformular möglich.

Weitere Informationen

  • Förderprogramme Energieeffizienz

Für investive Maßnahmen gibt es ebenfalls eine Vielzahl von Förderprogrammen von Bund und Land. Der Förderwegweiser Energieeffizienz hilft Ihnen, die richtige Förderung für Ihr Vorhaben zu finden.