Oberbürgermeister Matthias Klopfer, Gestaltungsbeirat Peter W. Schmidt, Christlich Demokratische Union Deutschlands-Stadtrat Manfred Bantel, Sozialdemokratische Partei Deutschlands-Stadträtin Sabine Reichle, Gestaltungsbeirätin Bettina Klinge, Gestaltungsbeirat Prof. Dr. Franz Pesch, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Baurecht Manfred Beier, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Baurecht Thorsten Donn, Fachbereichsleiterin Wirtschaftsförderung und Grundstücksverkehr Gabriele Koch, Bündnis90/Die Grünen-Stadtrat Ulrich Kost, Freie Demokratische Partei/Freie Wähler-Stadtrat Gerald Junginger und Gestaltungsbeirat Stefan Helleckes (von links)
Der Gestaltungsbeirat berät und unterstützt als unabhängiges Sachverständigengremium den Gemeinderat, die Fachverwaltung der Stadt Schorndorf und die Bauherren in Fragen der Architektur, des Städtebaus und der Landschaftsarchitektur. Er begutachtet insbesondere Bauvorhaben von städtebaulicher Bedeutung in ihrer Auswirkung auf das Schorndorfer Stadtbild, die Stadtstruktur und die Freiräume.
Ziel des Gestaltungsbeirats der Stadt Schorndorf ist es, die architektonische und städtebauliche Qualität und Baukultur Schorndorfs auf einem hohen Niveau zu sichern und fortzuschreiben sowie Fehlentwicklungen in Architektur und Städtebau zu vermeiden.
Unter Berücksichtigung des reichen mittelalterlichen Baubestandes, der als Gesamtanlage unter Denkmalschutz stehenden historischen Altstadt, ist der Gestaltungsbeirat in besonderem Maße der städtebaulichen Denkmalpflege und der Bewahrung und behutsamen Weiterentwicklung der historisch gewachsenen Stadtstruktur und des historischen Baubestandes verpflichtet.
Vom Wirken des Gestaltungsbeirats und seiner Mitglieder ist zudem ein positiver Einfluss auf das Bewusstsein für Baukultur, gute Architektur und Stadtgestalt in der Öffentlichkeit wie auch in der Politik und Verwaltung zu erwarten. Außerdem soll der Gestaltungsbeirat den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich an einer transparenten und offenen Diskussion zu beteiligen.
Ein Gestaltungsbeirat ist ausschließlich beratend tätig. Die Entscheidungsbefugnis für die Baugenehmigungen liegt weiterhin bei der unteren Baurechtsbehörde, die an gesetzliche Vorgaben, Rahmenbedingungen und Fristen gebunden ist.
Der Gemeinderat der Stadt Schorndorf hat für die Tätigkeit des Gestaltungsbeirats der Stadt Schorndorf folgende Geschäftsordnung beschlossen:
Geschäftsordnung als PDF-Datei herunterladen (135 KB)
Weiterführende Informationen
Die Mitglieder:
Peter W. Schmidt (Pforzheim/Berlin) Fachbereich Architektur/Städtebau |
|
Bettina Klinge (Stuttgart) Fachbereich Architektur/Städtebau |
|
Prof. Dr. Franz Pesch (Stuttgart/Dortmund) Fachbereich Stadtplanung |
|
Stefan Helleckes (Karlsruhe) Fachbereich Landschaftsarchitektur |
Der Gemeinderat kann zudem beantragen, dass bestimmte Vorhaben im Gestaltungsbeirat behandelt werden sollen.
Vorhaben können auch auf Wunsch des Bauherren beziehungsweise der Bauherrin dem Gestaltungsbeirat vorgelegt werden, wenn eine baurechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens besteht oder voraussichtlich hergestellt werden kann.
Interessierte Bauherren können sich an die Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirats wenden:
Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht
- Fachbereichsleitung: Franziska Haist
Telefon: 07181 602-1510
E-Mail: franziska.haist@schorndorf.de - Ansprechpartner Geschäftsstelle: Daniel Schmieder
Telefon: 07181 602-1528
E-Mail: daniel.schmieder@schorndorf.de
Der Vorsitzende beziehungsweise die Vorsitzende des Gestaltungsbeirats leitet die Sitzung. In den Sitzungen werden die Vorhaben, sofern die Bauherrin oder der Bauherr nicht widerspricht, öffentlich vorgestellt und diskutiert. Ist dies nicht der Fall wird das Vorhaben in einem nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt.
Die Vorstellung des Vorhabens erfolgt in der Regel durch den Antragsteller (Bauherr oder Bauherrin) und deren Beauftragte (Architekt/in). Während der Sitzung haben außer den Mitgliedern des Gestaltungsbeirats folgende Personen Rederecht:
- Bauherr beziehungsweise Bauherrin sowie dessen Beauftragte
- der/die Oberbürgermeister/in
- der/die Baudezernent/in
- Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung
- je ein offizieller Vertreter beziehungsweise Vertreterin der Fraktionen des Gemeinderats
- gegebenenfalls Ortsvorsteher beziehungsweise Ortsvorsteherin
- gegebenenfalls Sonderfachleute (zum Beispiel Denkmalschutz, lokale Gruppen oder Verbände oder weitere Gäste)
Erhält ein Bauvorhaben nicht die Zustimmung des Gestaltungsbeirats, so gibt der Gestaltungsbeirat Empfehlungen für die Überarbeitung des Vorhabens ab. In diesem Fall wird der Gestaltungsbeirat dann die Überarbeitung in einer weiteren Sitzung erneut beurteilen