Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Themen Einreise, Aufenthalt und Wohnraum für Geflüchtete, finanzielle Hilfen, Sach- und Geldspenden sowie ehrenamtliches Engagement.
Tannbachhalle in Miedelsbach nach den Faschingsferien wieder nutzbar – Notunterkunft wird aufgelöst
Ab Montag, 27. Februar, kann die Tannbachhalle in Miedelsbach wieder für den Schul- und Vereinssport genutzt werden. Die Halle dient derzeit noch als Notunterkunft für Geflüchtete. Die 57 Personen, die dort untergebracht sind, ziehen in zwei neu angemietete Wohnhäuser der Stadt um.
Als Notunterkunft bestehen bleibt die Festhalle in Haubersbronn. Bisher waren dort noch keine Geflüchteten untergebracht, das Landratsamt hat aber für das Jahr 2023 erneut hohe Aufnahmeverpflichtungen angekündigt.
Allgemeines
Mehr als 50 Jahre später, müssen wir einen brutalen Überfall Russlands auf die Ukraine erleben. Dieser unprovozierte Angriffskrieg bricht in eklatanter Weise das Völkerrecht. Wir verurteilen ihn als unmenschlichen, grausamen Akt der Aggression, der so viel schreckliches Leid und Zerstörung bringt und Menschen zwingt, ihre Heimat zu verlassen.
Gleichzeitig steht die Weltgemeinschaft und Europa auf allen Ebenen in großer Einigkeit und Solidarität zusammen. Unsere Bürgerinnen und Bürger helfen mit Sach- und Geldspenden, stellen Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung, sie stehen zusammen, schweigen und beten für den Frieden. Trotz aller Schrecken dieser Tage, sind dies ermutigende Zeichen der Hoffnung.
Wir, die Städte Bury (Großbritannien), Dueville (Italien), Kahla (Deutschland), Schorndorf (Deutschland), Tulle (Frankreich) und Tuscaloosa (USA), fordern Wladimir Putin und das Regime der Russischen Föderation dazu auf, die Kriegshandlungen umgehend einzustellen und sprechen unsere Solidarität mit der ukrainischen Bevölkerung und dem ukrainischen Staat aus.
Im Namen unserer Kommunen bekennen wir uns zu Frieden, Demokratie und Freiheit, die wir nur gemeinsam erreichen. Auch auf kommunaler Ebene werden wir uns weiterhin intensiv für ein Miteinander ohne Krieg und Waffen einsetzen und unsere Städtepartnerschaften und europäischen und internationalen Verbindungen dazu nutzen, zum Frieden in Europa und der Welt beizutragen.
Für die Stadt Bury
Tim Pickstone, Mayor
Für die Stadt Dueville
Dr. Giusy Armiletti, Sindaco
Für die Stadt Kahla
Jan Schönfeld, Bürgermeister
Für die Stadt Schorndorf
Bernd Hornikel, Oberbürgermeister
Für die Stadt Tulle
Bernard Combes, Maire
Für die Stadt Tuscaloosa
Walt Maddox, Mayor
Wohnraum und Unterbringung
Wer aus der Ukraine geflüchtete, unbegleitete Kinder oder Jugendliche bei sich aufnehmen möchte, kann sich an das Kreisjugendamt unter kreisjugendamt@rems-murr-kreis.de wenden.
Anmeldung und Aufenthalt
Gerne können die erforderlichen Formulare schon ausgefüllt mitgebracht werden: Wohnsitzanmeldung, Wohnungsgeberbescheinigung und die Meldung bei der Ausländerbehörde. Sofern möglich können Sie das Formular für die Ausländerbehörde gerne auch im Vorfeld Ihres Besuches bereits per E-Mail mit den erforderlichen Nachweisen an auslaenderbehoerde@schorndorf.de senden.
Die Ausländerbehörde leitet die Wohnsitzanmeldung an das Bürgerbüro weiter. Dort wird der Wohnsitz angemeldet und eine Wohnsitz- bzw. Meldebescheinigung ausgestellt, unabhängig davon, ob nur ein Zimmer oder eine ganze Wohnung bewohnt wird.
Nach Prüfung der Unterlagen wird eine Vorsprachebescheinigung ausgestellt, die zum einen an die Betroffenen und zum anderen per Email direkt an die Leistungsbehörde des Landratsamts des Rems-Murr-Kreises geschickt wird.
Danach bei Bedarf: Um staatliche Unterstützung zu erhalten, kann nach dem Besuch bei der Ausländerbehörde ein Antrag auf Asylbewerberleistungen beim Landratsamt des Rems-Murr-Kreises gestellt werden. Der Antrag kann bereits vorher ausgefüllt und hier heruntergeladen (PDF 0,1 MB) werden. Für die Antragstellung ist lediglich die Vorsprachebescheinigung erforderlich, die von der Ausländerbehörde direkt an das Landratsamt weitergeleitet wird.
- Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten
- Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben
- Familienangehörige der ersten beiden genannten Personengruppen, auch wenn sie nicht ukrainische Staatsangehörige sind
- sowie für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren.
Ein Asylantrag kann bei allen Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), den sogenannten Landeserstaufnahmestellen, gestellt werden (Heidelberg, Karlsruhe, Sigmaringen, Freiburg, Ellwangen).
Eine Erlaubnis zu einem weiteren anschließenden Aufenthalt von längstens 90 Tagen kann grundsätzlich bei der zuständigen Ausländerbehörde eingeholt werden. Es kann aber auch schon jetzt eine länger gültige Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage des vereinfachten Verfahrens für Geflüchtete aus der Ukraine gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beantragt werden. In der Regel ist hierfür die Ausländerbehörde zuständig, in deren Zuständigkeit eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Schorndorf ist das das Ausländerwesen im Künkelin Rathaus, Urbanstraße 24, 73614 Schorndorf. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über unsere städtische Homepage, per Mail an auslaenderbehoerde@schorndorf.de, oder telefonisch unter 07181 602-3161.
Ob die Möglichkeit des § 24 Aufenthaltsgesetz auch für ukrainische Staatsangehörige besteht, die vor dem 24.02.2022 nach Deutschland einreisten, wird derzeit noch geklärt.
Corona
Finanzielle Hilfen
Alle Geflüchteten, die nicht unter die EU-Richtlinie fallen, müssen erst einen Asylantrag stellen, um – bei Bedarf – staatliche Krankenhilfe und weitere Leistungen über das Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten.
Grundsätzlich gilt: Alle Geflüchteten haben das Recht, in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) einen Asylantrag zu stellen. Wer einen Asylantrag stellt, bekommt für die Dauer seines Verfahrens – bei Bedarf – Asylbewerberleistungen. Wird ein Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angenommen, erhält man Zugang zu Sozialleistungen.
Spenden
Die Landesregierung hat ein Portal für sämtliche Hilfsangebote an ukrainische Flüchtlinge geschalten.
- Lebensmittel, Hygieneartikel, Kosmetika und Erwachsenenkleidung nimmt die Tafel Schorndorf gerne an.
- Kinderkleidung nimmt der Pfiffikus Kleiderladen des Kinderschutzbundes, Karlstraße 19
- Das DRK Rems-Murr verfügt über eine ehrenamtlich betriebene Kleiderstube in Schorndorf. Aktuell gibt es jedoch keinen Sammelbedarf, da die Kleiderkammern voll sind. Aufgerufen wird zu Geldspenden.
Für Fragen steht Ihnen Birgit Kralisch vom DRK Kreisverband Rems-Murr e.V. unter 07151-2002-67 oder per Mail an birgit.kralisch@drk-rems-murr.de von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. - Wegen Möbeln und Hausrat kann man sich das Sozialkaufhaus Strandgut der Erlacher Höhe wenden, Hohenstaufenstraße 9
- Einzelne Möbelspenden können über die Facebookseite von Schorndorf hilft angeboten werden.
Ehrenamtliches Engagement
Wenden Sie sich in diesem Fall gerne unter engagement@schorndorf.de oder tragen Sie sich ins Formular zur Ukraine-Hilfe auf der Website der städtischen Ehrenamtsbörse ein.
Auch für den Treffpunkt zum Austausch und Ankommen im ZIB werden Ehrenamtliche gesucht, um das Angebot auszuweiten und weitere Ankommensangebote zu machen wie Patenschaften, Sprachgruppen oder in der Freizeitgestaltung.
Auch wer sich im ehrenamtlichen Dolmetscherdienst engagieren möchte, kann sich über das Aufnahmeformular melden.
Dolmetscher
Unterstützung
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch 8 bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12:30 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Fachbereich Familie und Soziales
Künkelin-Rathaus, Urbanstraße 24, 73614 Schorndorf
Telefon: 07181 602-5555, integration@schorndorf.de
- Begegnungscafé Mo-Fr 9-12Uhr
- Freies WLan, Bürger PC mit Drucker
- Offene Spieleecke, Spielekiste (als Tauschmöglichkeit für Spielwaren)
- Ausfüllhilfe nach Anmeldung (Dienstag 9-11Uhr und Mittwoch 18-19Uhr)
- Secondhand Kleiderladen „Pfiffikus“ (Kinderkleidung und Spielwaren)
- Hebammensprechstunde kostenlos, ohne Anmeldung (Dienstag 9.30-11Uhr)
- Treffpunkt für ukrainische Seniorinnen und Senioren (freitags 10-12 Uhr im Café des Familienzentrums)
- Schätze-Ecke (Gebrauchtes findet einen neuen Besitzer)
- Beratung und Unterstützung durch verschiedene Träger vor Ort
Telefon: 07181 887700, familienzentrum@schorndorf.de
Tatyana Bedai, eine aus Kiew geflüchtete ukrainische Erzieherin, wird die Betreuung und Vernetzung vor Ort mit Unterstützung von Ehrenamtlichen organisieren. Es soll ein offener und zentraler Treffpunkt und Vernetzungsort für Ukrainerinnen und Ukrainer entstehen. Während die Kinder betreut sind, können weitere flexible Angebote für Eltern, wie z.B. Sprachkurse, entstehen.
Hauptzielgruppe sind Kinder zwischen 2 und 6 Jahren und deren Eltern (hauptsächlich Mütter). In Begleitung der Eltern können aber auch jüngere und ältere Kinder die Räumlichkeiten nutzen. Für Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, in der Begegnungsstätte am Online-Schulunterricht teilzunehmen.
Die Spielgruppe findet jeden Montag, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 11 Uhr statt.
zum Wegweiser
Wann: Ab Freitag, 24.06.2022 Uhrzeit: 10 Uhr – 11:30 Uhr
Wer: Für ukrainische Kinder zwischen 2 und 6 Jahren. Wir spielen, basteln, lesen vor....
Die Mütter oder Väter finden einen Raum zum Ankommen, neue Kontakte zu knüpfen, sich auszutauschen und die deutsche Sprache zu lernen.
Wo: Treffpunkt Familie St. Markus, Mittlere Uferstr. 68, 73614 Schorndorf
Infoflyer herunterladen (zweisprachig)
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an
Iris Schäfer
Treffpunkt Familie
Telefon: 07181 9940069
treffpunkt-familie@t-online.de
Kostenlos Bahnfahren
Wenn sie im Rahmen Ihrer Flucht weiterreisen möchten, erhalten sie im DB Reisezentrum oder in einer DB Agentur ein kostenfreies helpukraine-Ticket für eine einfache Fahrt ausgestellt, das in der 2. Klasse bis zum gewünschten Zielort gilt.
Informationen gibt es zum helpukraine-Ticket gibt es unter www.bahn.de/info/helpukraine
Der ÖPNV kann ab 1. Juni nicht mehr kostenfrei genutzt werden.
Sonstiges
- Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landratsamts Rems-Murr unter Ukraine: Rems-Murr-Kreis.
- Auf der Website des Integrationsbeauftragten der Bundesrepublik finden ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine geflüchtet sind, aktuelle Antworten, die fortlaufend aktualisiert werden. The page is also available in English and Українська / Ukrainisch.
- Neben dem Informationsangebot auf seiner Webseite, insbesondere mit wichtigen Fragen (FAQ) zu Flüchtenden aus der Ukraine hat das Ministerium der Justiz und für Migration auch eine telefonische Hotline eingerichtet. Diese ist mit russisch und ukrainisch sprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt und werktäglich zwischen 8:30 und 17:00 Uhr telefonisch unter folgender kostenlosen Rufnummer erreichbar: 0800 70 22 500.