Solidarität mit der Ukraine: Schorndorf hilft.

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Themen Einreise, Aufenthalt und Wohnraum für Geflüchtete, finanzielle Hilfen, Sach- und Geldspenden sowie ehrenamtliches Engagement.

30.01.2024: Automatische Verlängerung Aufenthaltstitel und Arbeitsgenehmigung

Alle am 01.02.2024 gültigen Aufenthaltstitel und die dazugehörige Arbeitsgenehmigung für ukrainische Geflüchtete nach § 24 Aufenthaltsgesetz behalten ihre Gültigkeit automatisch bis zum 04.03.2025. Die Inhaber dieser Aufenthaltserlaubnisse müssen deshalb NICHT zur Beantragung einer Verlängerung bei der Ausländerbehörde vorsprechen.

Allgemeines

Nach zwei furchtbaren Weltkriegen war der Frieden in Europa die Hauptmotivation der Gründerinnen und Gründer unserer Städtepartnerschaften. Dieser Leitgedanke trägt unsere Freundschaft bis heute.
 
Mehr als 50 Jahre später, müssen wir einen brutalen Überfall Russlands auf die Ukraine erleben. Dieser unprovozierte Angriffskrieg bricht in eklatanter Weise das Völkerrecht. Wir verurteilen ihn als unmenschlichen, grausamen Akt der Aggression, der so viel schreckliches Leid und Zerstörung bringt und Menschen zwingt, ihre Heimat zu verlassen.
 
Gleichzeitig steht die Weltgemeinschaft und Europa auf allen Ebenen in großer Einigkeit und Solidarität zusammen. Unsere Bürgerinnen und Bürger helfen mit Sach- und Geldspenden, stellen Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung, sie stehen zusammen, schweigen und beten für den Frieden. Trotz aller Schrecken dieser Tage, sind dies ermutigende Zeichen der Hoffnung.
 
Wir, die Städte Bury (Großbritannien), Dueville (Italien), Kahla (Deutschland), Schorndorf (Deutschland), Tulle (Frankreich) und Tuscaloosa (USA), fordern Wladimir Putin und das Regime der Russischen Föderation dazu auf, die Kriegshandlungen umgehend einzustellen und sprechen unsere Solidarität mit der ukrainischen Bevölkerung und dem ukrainischen Staat aus.
 
Im Namen unserer Kommunen bekennen wir uns zu Frieden, Demokratie und Freiheit, die wir nur gemeinsam erreichen. Auch auf kommunaler Ebene werden wir uns weiterhin intensiv für ein Miteinander ohne Krieg und Waffen einsetzen und unsere Städtepartnerschaften und europäischen und internationalen Verbindungen dazu nutzen, zum Frieden in Europa und der Welt beizutragen.

Für die Stadt Bury
Tim Pickstone, Mayor

Für die Stadt Dueville
Dr. Giusy Armiletti, Sindaco

Für die Stadt Kahla
Jan Schönfeld, Bürgermeister

Für die Stadt Schorndorf
Bernd Hornikel, Oberbürgermeister

Für die Stadt Tulle
Bernard Combes, Maire

Für die Stadt Tuscaloosa
Walt Maddox, Mayor

Wohnraum und Unterbringung

Die Stadt Schorndorf sucht weiter temporären Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine. Damit genügend Wohnraum zur Verfügung steht, ruft die Stadtspitze alle Bürgerinnen und Bürger auf sich zu melden, wer temporär Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine bereitstellen kann. Die Stadt nimmt Angebote über Telefon 07181 602-1112, per E-Mail an ukrainehilfe(at)schorndorf.de oder über das Online-Formular entgegen.
Nein. Geflüchtete aus der Ukraine, die keinen Asylantrag gestellt haben, müssen nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen. Auch im Falle des § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sind Geflüchtete aus der Ukraine nicht verpflichtet, in einer Unterbringungseinrichtung des Landes, der Stadt- und Landkreise oder der Städte und Gemeinden zu wohnen. Sie können in diesem Fall auch privat, bei Verwandten oder Bekannten unterkommen.
Ja. Jeder kann in seinem privaten Wohnraum problemlos Geflüchtete mit ukrainischem (biometrischen) Pass und deren Familienangehörige unterbringen. Durch die Unterbringung von ukrainischen Staatsbürgern in privatem Wohnraum gibt es keine negativen Folgen für die Geflüchteten und für die privaten Anbieter des Wohnraums keine rechtlichen Hürden zu beachten.
Unbegleitete Minderjährige werden zunächst durch das vor Ort zuständige Jugendamt in Obhut genommen. Für Schorndorf ist dies das Kreisjugendamt in Waiblingen. Im Rahmen dieser vorläufigen Inobhutnahme werden sie bei einer geeigneten Person oder in einer geeigneten Einrichtung untergebracht.
 
Wer aus der Ukraine geflüchtete, unbegleitete Kinder oder Jugendliche bei sich aufnehmen möchte, kann sich an das Kreisjugendamt unter kreisjugendamt(at)rems-murr-kreis.de wenden.

Anmeldung und Aufenthalt

Zuerst: Bei der zuständigen Ausländerbehörde. Für Schorndorf ist das das Ausländerwesen im Künkelin-Rathaus, Urbanstraße 24, 73614 Schorndorf. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über unsere städtische Website, per E-Mail an auslaenderbehoerde(at)schorndorf.de oder telefonisch unter 07181 602-3161. Es genügt zunächst, wenn diesen Termin eine Person im Auftrag mehrerer Personen wahrnimmt und die jeweiligen Identitätsdokumente der anderen Personen mitbringt.

Gerne können die erforderlichen Formulare schon ausgefüllt mitgebracht werden: Wohnsitzanmeldung, Wohnungsgeberbescheinigung und die Meldung bei der Ausländerbehörde. Sofern möglich können Sie das Formular für die Ausländerbehörde gerne auch im Vorfeld Ihres Besuches bereits per E-Mail mit den erforderlichen Nachweisen an auslaenderbehoerde(at)schorndorf.de senden.

Die Ausländerbehörde leitet die Wohnsitzanmeldung an das Bürgerbüro weiter. Dort wird der Wohnsitz angemeldet und eine Wohnsitz- bzw. Meldebescheinigung ausgestellt, unabhängig davon, ob nur ein Zimmer oder eine ganze Wohnung bewohnt wird.

Nach Prüfung der Unterlagen wird eine Vorsprachebescheinigung ausgestellt, die zum einen an die Betroffenen und zum anderen per Email direkt an die Leistungsbehörde des Landratsamts des Rems-Murr-Kreises geschickt wird.

Danach bei Bedarf: Um staatliche Unterstützung zu erhalten, kann nach dem Besuch bei der Ausländerbehörde ein Antrag auf Asylbewerberleistungen beim Landratsamt des Rems-Murr-Kreises gestellt werden. Der Antrag kann bereits vorher ausgefüllt und hier heruntergeladen (PDF 0,1 MB) werden. Für die Antragstellung ist lediglich die Vorsprachebescheinigung erforderlich, die von der Ausländerbehörde direkt an das Landratsamt weitergeleitet wird.
Nein. Flüchtenden aus der Ukraine wird auf der Grundlage der EU-Richtlinie zum sogenannten Massenzustrom gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vorübergehend Schutz gewährt. Dies gilt für folgende Personengruppen:
  • Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten
  • Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben
  • Familienangehörige der ersten beiden genannten Personengruppen, auch wenn sie nicht ukrainische Staatsangehörige sind
  • sowie für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren.
Asylanträge sind dennoch möglich und können jederzeit bei den zuständigen Behörden gestellt werden – das Asylverfahren ruht allerdings während der Zeit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Ein Asylantrag kann bei allen Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), den sogenannten Landeserstaufnahmestellen, gestellt werden (Heidelberg, Karlsruhe, Sigmaringen, Freiburg, Ellwangen).
Ukrainische Staatangehörige können sich mit einem biometrischen Pass für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen visumfrei im Bundesgebiet aufhalten.
 
Eine Erlaubnis zu einem weiteren anschließenden Aufenthalt von längstens 90 Tagen kann grundsätzlich bei der zuständigen Ausländerbehörde eingeholt werden. Es kann aber auch schon jetzt eine länger gültige Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage des vereinfachten Verfahrens für Geflüchtete aus der Ukraine gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beantragt werden. In der Regel ist hierfür die Ausländerbehörde zuständig, in deren Zuständigkeit eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Schorndorf ist das das Ausländerwesen im Künkelin Rathaus, Urbanstraße 24, 73614 Schorndorf. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über unsere städtische Homepage, per Mail an auslaenderbehoerde(at)schorndorf.de, oder telefonisch unter 07181 602-3161.
 
Ob die Möglichkeit des § 24 Aufenthaltsgesetz auch für ukrainische Staatsangehörige besteht, die vor dem 24.02.2022 nach Deutschland einreisten, wird derzeit noch geklärt.

Ehrenamtliches Engagement

Wenn Sie Ihre Bereitschaft zur ehrenamtlichen Unterstützung signalisieren möchten, freuen wir uns sehr darüber!           

Wenden Sie sich in diesem Fall gerne unter engagement(at)schorndorf.de.

Auch für den Treffpunkt zum Austausch und Ankommen im ZIB werden Ehrenamtliche gesucht, um das Angebot auszuweiten und weitere Ankommensangebote zu machen wie Patenschaften, Sprachgruppen oder in der Freizeitgestaltung.

Auch wer sich im ehrenamtlichen Dolmetscherdienst engagieren möchte, kann sich über das Aufnahmeformular melden.

Dolmetscher

Der ehrenamtliche Dolmetscherpool der Stadt Schorndorf ist eine Gruppe engagierter Personen verschiedener Herkunft, die helfen, Sprachbarrieren zu überwinden und Verständigung zu fördern. Aktuell haben wir im Dolmetscherdienst auch einige russisch- und ukrainisch-sprachige Dolmetscher.

Unterstützung

Das städtische Integrationsmanagement ist ein Angebot für alle Geflüchteten in kommunaler Anschlussunterbringung und Privatwohnraum in Schorndorf. Die Angebote reichen von der Beratung und Begleitung bei persönlichen und familiären Anliegen und Problemen bis hin zur Unterstützung im Kontakt mit Ämtern und Behörden. Das Team des Integrationsmanagements steht zu den Öffnungszeiten des Fachbereichs in Form einer offenen Sprechstunde zur Verfügung.

Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch 8 bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12:30 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
 
Fachbereich Familie und Soziales
Künkelin-Rathaus, Urbanstraße 24, 73614 Schorndorf
Telefon: 07181 602-5555integration(at)schorndorf.de
  • Begegnungscafé Mo-Fr 9-12Uhr
  • Freies WLan, Bürger PC mit Drucker
  • Offene Spieleecke, Spielekiste (als Tauschmöglichkeit für Spielwaren)
  • Ausfüllhilfe nach Anmeldung (Dienstag 9-11Uhr und Mittwoch 18-19Uhr)
  • Secondhand Kleiderladen „Pfiffikus“ (Kinderkleidung und Spielwaren)
  • Hebammensprechstunde kostenlos, ohne Anmeldung (Dienstag 9.30-11Uhr)
  • Treffpunkt für ukrainische Seniorinnen und Senioren (freitags 10-12 Uhr im Café des Familienzentrums)
  • Schätze-Ecke (Gebrauchtes findet einen neuen Besitzer)
  • Beratung und Unterstützung durch verschiedene Träger vor Ort
Karlstrasse 19 (2.OG, barrierefreier Zugang im Hinterhof gegenüber Gaststätte Kesselhaus), 73614 Schorndorf
Telefon: 07181 887700familienzentrum(at)schorndorf.de
In der Begegnungsstätte des AWO Ortsvereins Schorndorf (AWO Ortsverein Schorndorf, Begegnungsstätte am Stadtpark, Augustenstr. 4, Schorndorf) findet an drei Vormittagen in der Woche eine Spielgruppe für ukrainische Familien statt. 
 
Tatyana Bedai, eine aus Kiew geflüchtete ukrainische Erzieherin, wird die Betreuung und Vernetzung vor Ort mit Unterstützung von Ehrenamtlichen organisieren. Es soll ein offener und zentraler Treffpunkt und Vernetzungsort für Ukrainerinnen und Ukrainer entstehen. Während die Kinder betreut sind, können weitere flexible Angebote für Eltern, wie z.B. Sprachkurse, entstehen.
 
Hauptzielgruppe sind Kinder zwischen 2 und 6 Jahren und deren Eltern (hauptsächlich Mütter). In Begleitung der Eltern können aber auch jüngere und ältere Kinder die Räumlichkeiten nutzen. Für Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, in der Begegnungsstätte am Online-Schulunterricht teilzunehmen.
 
Die Spielgruppe findet jeden Montag, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 11 Uhr statt.
Wenn Sie Fragen haben, was man in Schorndorf als Familie unternehmen kann, wo die Kinder mit ihren Freundinnen und Freunden spielen können und welche Hilfsangebote es speziell für Familie in unserer Stadt gibt, finden Sie Informationen beim Netzwerk für Familien und Jugendliche.
Dieser Wegweiser enthält viele Informationen, die Ihnen die Orientierung und das Leben in Schorndorf erleichtern. Sie finden hier auch wichtige Kontakte, an die Sie sich bei Fragen wenden können.

zum Wegweiser

Wann: Ab Freitag, 24.06.2022 Uhrzeit: 10 Uhr – 11:30 Uhr

Wer: Für ukrainische Kinder zwischen 2 und 6 Jahren. Wir spielen, basteln, lesen vor....

Die Mütter oder Väter finden einen Raum zum Ankommen, neue Kontakte zu knüpfen, sich auszutauschen und die deutsche Sprache zu lernen.

Wo: Treffpunkt Familie St. Markus, Mittlere Uferstr. 68, 73614 Schorndorf

Infoflyer herunterladen (zweisprachig)

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an
Iris Schäfer
Treffpunkt Familie
Telefon: 07181 9940069
treffpunkt-familie(at)t-online.de

Sonstiges

Für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler aus der Ukraine hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) eine eigene Hotline eingerichtet, welche von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16:30 und Freitag bis 15 Uhr erreichbar ist, sowie am Wochenende von 8 bis 13 Uhr unter 022899358-20255.
Einige Geflüchtete kommen mit ihren Tieren. Diese benötigen dringend eine Tollwutschutzimpfung bzw. einen entsprechenden Nachweis. Aktuell ist folgendes geregelt: Die Einreise nach Deutschland aus der Ukraine ist bis auf Weiteres möglich, ohne dass der Tierhalter für seine Heimtiere eine Genehmigung im Einklang mit der Verordnung (EU) 576/2013 beantragen muss. Die Einreisenden werden gebeten, sich mit der lokalen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen, um den Gesundheitsstatus des Tieres im Hinblick auf die Tollwut zu bestimmen und ggf. Maßnahmen einleiten zu können (Isolierung, Antikörper-Titer-Bestimmung, Tollwut-Impfung, Mikrochipping, Ausstellung Heimtierausweis).
  • Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landratsamts Rems-Murr unter Ukraine: Rems-Murr-Kreis.
  • Auf der Website des Integrationsbeauftragten der Bundesrepublik finden ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine geflüchtet sind, aktuelle Antworten, die fortlaufend aktualisiert werden. The page is also available in English and Українська / Ukrainisch.
  • Neben dem Informationsangebot auf seiner Webseite, insbesondere mit wichtigen Fragen (FAQ) zu Flüchtenden aus der Ukraine hat das Ministerium der Justiz und für Migration auch eine telefonische Hotline eingerichtet. Diese ist mit russisch und ukrainisch sprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt und werktäglich zwischen 8:30 und 17:00 Uhr telefonisch unter folgender kostenlosen Rufnummer erreichbar: 0800 70 22 500.