Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf das ab 1. Juli 2026 gültige Parkraumkonzept.
Parkraumkonzept bis 30. Juni 2026
Legende:
Kurzzeitparkzonen = blau | Langzeitparkzonen = violett
Parkausweise
Bewohnerparkausweise
- Auf Antrag und auf die Dauer
- von 12 Monaten (Gebühr: 180 Euro)
- von 18 Monaten (Gebühr: 270 Euro)
- von 24 Monaten (Gebühr: 360 Euro) - Der Hauptwohnsitz des Bewohners befindet sich in einem festgesetzten Teilgebiet.
- Das Fahrzeug (Kfz) des Bewohners ist auf den Bewohner zugelassen oder das Kraftfahrzeug (Kfz) ist ihm zur dauernden Nutzung überlassen.
- Ein privater Stellplatz oder eine Garage ist für das betroffene Fahrzeug nicht vorhanden.
- Die bereits ausgegebenen Bewohnerparkausweise gelten entsprechend ihrer Gültigkeitsdauer weiter.
Besucherparkausweise
- Ein Bogen Besucherparkausweise enthält sieben Tageskarten und eine Wochenkarte (Gebühr: 18 Euro pro Bogen).
- Berechtigt sind alle Bewohner des jeweiligen Teilgebiets unabhängig davon, ob sie über einen Bewohnerparkausweis verfügen.
- Auf den Karten wird das jeweilige Teilgebiet des Gastgebers eingetragen. Der Besucher ist nur zum Parken in dem Teilgebiet berechtigt, in der sein Gastgeber wohnt.
Parkausweise für Gewerbebetriebe
- Auf Antrag und auf die Dauer
- von 12 Monaten (Gebühr: 180 Euro)
- von 18 Monaten (Gebühr: 270 Euro)
- von 24 Monaten (Gebühr: 360 Euro) - Der Betriebssitz/die Filiale befindet sich in dem festgesetzten Teilgebiet.
- Jeder Betrieb kann, unabhängig von seiner Größe und Anzahl der Beschäftigten, nur einen Parkausweis erhalten.
- Private Stellplätze oder Garagen sind nicht ausreichend vorhanden.