Parkraumkonzept

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf das ab 1. Juli 2026 gültige Parkraumkonzept.

Parkraumkonzept bis 30. Juni 2026


Parkraumkonzept – Zonen 2026
Legende:
Kurzzeitparkzonen = blau | Langzeitparkzonen = violett

Parkausweise

Bewohnerparkausweise

  • Auf Antrag und auf die Dauer
    - von 12 Monaten (Gebühr: 180 Euro)
    - von 18 Monaten (Gebühr: 270 Euro)
    - von 24 Monaten (Gebühr: 360 Euro)
  • Der Hauptwohnsitz des Bewohners befindet sich in einem festgesetzten Teilgebiet.
  • Das Fahrzeug (Kfz) des Bewohners ist auf den Bewohner zugelassen oder das Kraftfahrzeug (Kfz) ist ihm zur dauernden Nutzung überlassen.
  • Ein privater Stellplatz oder eine Garage ist für das betroffene Fahrzeug nicht vorhanden.
  • Die bereits ausgegebenen Bewohnerparkausweise gelten entsprechend ihrer Gültigkeitsdauer weiter.

Besucherparkausweise

  • Ein Bogen Besucherparkausweise enthält sieben Tageskarten und eine Wochenkarte (Gebühr: 18 Euro pro Bogen).
  • Berechtigt sind alle Bewohner des jeweiligen Teilgebiets unabhängig davon, ob sie über einen Bewohnerparkausweis verfügen.
  • Auf den Karten wird das jeweilige Teilgebiet des Gastgebers eingetragen. Der Besucher ist nur zum Parken in dem Teilgebiet berechtigt, in der sein Gastgeber wohnt.

Parkausweise für Gewerbebetriebe

  • Auf Antrag und auf die Dauer
    - von 12 Monaten (Gebühr: 180 Euro)
    - von 18 Monaten (Gebühr: 270 Euro)
    - von 24 Monaten (Gebühr: 360 Euro)
  • Der Betriebssitz/die Filiale befindet sich in dem festgesetzten Teilgebiet.
  • Jeder Betrieb kann, unabhängig von seiner Größe und Anzahl der Beschäftigten, nur einen Parkausweis erhalten.
  • Private Stellplätze oder Garagen sind nicht ausreichend vorhanden.