Legende:
Kurzzeitparkzonen = blau | Mischparkzonen = violett | Bewohnerparkzonen = grün
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Hintergründe
Das Parkraumkonzept wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 26. September 2018 beschlossen. Die Defizite in der Parkraumsituation sollen hierdurch verbessert werden.
Folgende Ziele werden verfolgt:
- Verbesserung der Parksituation für Bewohner und Gewerbe, einschließlich der Besucher
- Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität
- Reduzierung des Falschparkeranteils und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrssicherheit
- Reduzierung des Parksuchverkehrs
Regelungen
Kurzzeitparkzonen
- Es erfolgt eine Bewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten.
- Während der Betriebszeiten muss immer ein Parkschein gelöst werden.
- Dies gilt auch für Inhaber von Bewohnerparkausweisen, Besucherparkausweisen und/oder Parkausweisen für Gewerbebetriebe.
- Die bestehenden Ladezonen (eingeschränktes Halteverbot) bleiben unberührt.
Mischparkzonen
- Es erfolgt eine Bewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten.
- Inhaber eines entsprechenden Bewohnerparkausweises, Besucherparkausweises und/oder Parkausweises für Gewerbebetriebe dürfen hier kostenlos parken.
Bewohnerparkzonen
- Eine Bewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten erfolgt nicht.
- In Bewohnerparkzonen dürfen ausschließlich Inhaber eines entsprechenden Bewohnerparkausweises und/oder Besucherparkausweises parken.
- Anliegerstraßen sind vom Parkraumkonzept ausgenommen.
Voraussetzungen
Bewohnerparkausweise
- Auf Antrag und auf die Dauer
- von 12 Monaten (Gebühr: 180 Euro)
- von 18 Monaten (Gebühr: 270 Euro)
- von 24 Monaten (Gebühr: 360 Euro) - Der Hauptwohnsitz des Bewohners befindet sich in einem festgesetzten Teilgebiet.
- Das Fahrzeug (Kfz) des Bewohners ist auf den Bewohner zugelassen oder das Kraftfahrzeug (Kfz) ist ihm zur dauernden Nutzung überlassen.
- Ein privater Stellplatz oder eine Garage ist für das betroffene Fahrzeug nicht vorhanden.
- Die bereits ausgegebenen Bewohnerparkausweise gelten entsprechend ihrer Gültigkeitsdauer weiter.
Besucherparkausweise
- Ein Bogen Besucherparkausweise enthält sieben Tageskarten und eine Wochenkarte (Gebühr: 18 Euro pro Bogen).
- Berechtigt sind alle Bewohner des jeweiligen Teilgebiets unabhängig davon, ob sie über einen Bewohnerparkausweis verfügen.
- Auf den Karten wird das jeweilige Teilgebiet des Gastgebers eingetragen. Der Besucher ist nur zum Parken in dem Teilgebiet berechtigt, in der sein Gastgeber wohnt.
Parkausweise für Gewerbebetriebe
- Auf Antrag und auf die Dauer
- von 12 Monaten (Gebühr: 180 Euro)
- von 18 Monaten (Gebühr: 270 Euro)
- von 24 Monaten (Gebühr: 360 Euro) - Der Betriebssitz/die Filiale befindet sich in dem festgesetzten Teilgebiet.
- Jeder Betrieb kann, unabhängig von seiner Größe und Anzahl der Beschäftigten, nur einen Parkausweis erhalten.
- Private Stellplätze oder Garagen sind nicht ausreichend vorhanden.