Parkraumkonzept

Parkraumkonzept Schorndorf
Legende:
Kurzzeitparkzonen = blau | Mischparkzonen = violett | Bewohnerparkzonen = grün


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Hintergründe

Das Parkraumkonzept wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 26. September 2018 beschlossen. Die Defizite in der Parkraumsituation sollen hierdurch verbessert werden.
 
Folgende Ziele werden verfolgt:

  • Verbesserung der Parksituation für Bewohner und Gewerbe, einschließlich der Besucher
  • Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität
  • Reduzierung des Falschparkeranteils und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrssicherheit
  • Reduzierung des Parksuchverkehrs

Regelungen

Kurzzeitparkzonen

  • Es erfolgt eine Bewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten.
  • Während der Betriebszeiten muss immer ein Parkschein gelöst werden.
  • Dies gilt auch für Inhaber von Bewohnerparkausweisen, Besucherparkausweisen und/oder Parkausweisen für Gewerbebetriebe.
  • Die bestehenden Ladezonen (eingeschränktes Halteverbot) bleiben unberührt.

Mischparkzonen

  • Es erfolgt eine Bewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten.
  • Inhaber eines entsprechenden Bewohnerparkausweises, Besucherparkausweises und/oder Parkausweises für Gewerbebetriebe dürfen hier kostenlos parken.

Bewohnerparkzonen

  • Eine Bewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten erfolgt nicht.
  • In Bewohnerparkzonen dürfen ausschließlich Inhaber eines entsprechenden Bewohnerparkausweises und/oder Besucherparkausweises parken.
  • Anliegerstraßen sind vom Parkraumkonzept ausgenommen.

Voraussetzungen

Bewohnerparkausweise

  • Auf Antrag und auf die Dauer
    - von 12 Monaten (Gebühr: 180 Euro)
    - von 18 Monaten (Gebühr: 270 Euro)
    - von 24 Monaten (Gebühr: 360 Euro)
  • Der Hauptwohnsitz des Bewohners befindet sich in einem festgesetzten Teilgebiet.
  • Das Fahrzeug (Kfz) des Bewohners ist auf den Bewohner zugelassen oder das Kraftfahrzeug (Kfz) ist ihm zur dauernden Nutzung überlassen.
  • Ein privater Stellplatz oder eine Garage ist für das betroffene Fahrzeug nicht vorhanden.
  • Die bereits ausgegebenen Bewohnerparkausweise gelten entsprechend ihrer Gültigkeitsdauer weiter.

Besucherparkausweise

  • Ein Bogen Besucherparkausweise enthält sieben Tageskarten und eine Wochenkarte (Gebühr: 18 Euro pro Bogen).
  • Berechtigt sind alle Bewohner des jeweiligen Teilgebiets unabhängig davon, ob sie über einen Bewohnerparkausweis verfügen.
  • Auf den Karten wird das jeweilige Teilgebiet des Gastgebers eingetragen. Der Besucher ist nur zum Parken in dem Teilgebiet berechtigt, in der sein Gastgeber wohnt.


Parkausweise für Gewerbebetriebe

  • Auf Antrag und auf die Dauer
    - von 12 Monaten (Gebühr: 180 Euro)
    - von 18 Monaten (Gebühr: 270 Euro)
    - von 24 Monaten (Gebühr: 360 Euro)
  • Der Betriebssitz/die Filiale befindet sich in dem festgesetzten Teilgebiet.
  • Jeder Betrieb kann, unabhängig von seiner Größe und Anzahl der Beschäftigten, nur einen Parkausweis erhalten.
  • Private Stellplätze oder Garagen sind nicht ausreichend vorhanden.