Für viele spielt das Thema „Wohnen“ eine große Rolle. Bei der Wohnungssuche braucht man viel Geduld. In dieser Rubrik finden Sie erste Informationen zum Beispiel über die „Wohnungssuche und Miete“.
Personen mit gültigem Aufenthaltstitel dürfen sich eine eigene Wohnung suchen. Auch Personen mit einer Duldung oder Gestattung, die schon länger als zwei Jahre in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, dürfen sich eine Wohnung suchen.
Wenn Sie keine eigene Wohnung finden können, kommen Sie in einer Anschluss-Unterbringung der Stadt unter. Das kann entweder eine Wohnung sein oder nochmals eine Unterkunft.
Die Wohnungssuche in Schorndorf ist schwierig. Es gibt wenig freie Wohnungen und die Mieten sind hoch.
Wenn Sie keine eigene Wohnung finden können, kommen Sie in einer Anschluss-Unterbringung der Stadt unter. Das kann entweder eine Wohnung sein oder nochmals eine Unterkunft.
Die Wohnungssuche in Schorndorf ist schwierig. Es gibt wenig freie Wohnungen und die Mieten sind hoch.
Wo können Sie nach einer Wohnung suchen?
- In Zeitungen gibt es meistens einen Teil mit Wohnungsanzeigen. Zeitungen in Schorndorf und Rems-Murr-Kreis sind:
– „Schorndorf Aktuell“
– „Schorndorfer Nachrichten“
– Zeitungsverlag Waiblingen („ZVW“)
– Stadtbau Schorndorf
– Kreisbaugesellschaft - Im Internet, zum Beispiel
– unter dem Suchbergriff „Wohnung Schorndorf“
– bei einem Immobilien-Portal anmelden - Über eine/n Makler*in. Dafür müssen Sie bezahlen.
- Wohnraum-Bewerbung (für Sozialwohnungen) beim Fachbereich Familie & Soziales
Informationen finden Sie unter Willkommen in Schorndorf – erste Schritte.
Tipps:
- Richten Sie bei der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag ein, damit Ihre Post an die neue Adresse gesendet wird.
- Informieren Sie auch andere wichtige Stellen (zum Beispiel Bank, Versicherung, Arbeitgeber) über die neue Adresse.
Im Mietspiegel für Schorndorf und Umgebung finden Sie die ortsübliche Miete für Schorndorf und Umgebung.
Folgende Personen müssen nichts zahlen, wenn sie einen Antrag stellen:
Den Antrag bekommen Sie
Allgemeine Mietkosten
Kaltmiete (Grundmiete) + Nebenkosten (Heizkosten, Wasser, Abwasser, Müll et cetera) = WarmmieteNebenkosten
Werden einmal im Monat im Voraus bezahlt. Einmal im Jahr wird dann überprüft, wie hoch der Verbrauch tatsächlich war und abgerechnet (Nebenkostenabrechnung).Strom und Gas
Sind meistens nicht in den Nebenkosten enthalten. Man muss sie zusätzlich zur Miete bezahlen. Dafür muss man sich bei einem Stromanbieter anmelden. Informationen finden Sie hier.Rundfunk-Beiträge
Müssen Sie zahlen, damit Sie TV schauen und Radio hören können.Folgende Personen müssen nichts zahlen, wenn sie einen Antrag stellen:
- Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen
- Wenn Sie Sozialhilfe bekommen
- Wenn Sie Asylbewerber-Leistungen bekommen
Den Antrag bekommen Sie
Mülltrennung
Nicht alles ist Abfall. Manches kann recycelt werden. Deshalb muss man in Deutschland den Müll trennen. Es gibt zum Beispiel den Biomüll, Restmüll, Altpapier, die Gelbe Tonne und vieles mehr.Müllgebühren
Damit Ihr Müll geleert wird, müssen Sie Müllgebühren zahlen.Grundgebühr (Ein mal im Jahr) + Müllmarken = Müllgebühr
Tipp
Mehr Informationen bei der Abfall-Wirtschafts-Gesellschaft.Wenn Sie eine Wohnung mieten, wird ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen.
www.mieterbund.de/mietrecht
www.mietrecht-faq.de
Beispiele Pflichten Mieter
- Miete pünktlich bezahlen
- Wohnung pflegen und darauf aufpassen
- Schäden dem Mieter sofort mitteilen
- Oft muss man Schönheits-Reparaturen selber zahlen
Beispiele Rechte Mieter
- Kündigung Mietvertrag: Kündigungsfrist von drei Monaten, spätestens zum dritten Tag eines Monats
-> Beispiel: Kündigung spätestens am 3. Juni, damit Sie im September ausziehen können. - Bei einem Mangel: Minderung Miete, Schadensersatz, fristlose Kündigung
- Einrichtung und Dekoration dürfen Sie frei wählen
Tipp
Informationen zum Mietrecht und bei Problemen finden Sie unter:www.mieterbund.de/mietrecht
www.mietrecht-faq.de
Hilfe bei unsicheren Wohnsituationen und bei Wohnungslosigkeit
Fachstelle zur Wohnungssicherung
Unterstützt und berät bei
- Kündigung von Wohnungen
- Räumungsklagen und Zwangsräumungen
- Mietrückständen
- der Suche nach einer Lösung mit Ihrer Vermieterin / Ihrem Vermieter
- der Wohnungssuche
- dem Kontakt mit Ämtern und Behörden
- der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins und/oder von Wohngeld
- der Vermittlung weiterführender Hilfen
Mittwochs: 9 bis 12 Uhr
Stadt Schorndorf
Fachbereich Familie und Soziales
Karlstraße 15
73614 Schorndorf
Die Fachstelle zur Wohnungssicherung wird durch die Aktion Mensch und die Stadt Schorndorf gefördert
Hinweis: Die Fachstelle der Erlacher Höhe ist und ersetzt keine Rechtsberatung.
Erlacher Höhe:
Gmünder Straße 64, 73164 Schorndorf
Telefon: 07181 6059170
oder
Haus Friedrichstraße 14, 71522 Backnang
Telefon: 01791 367970
oder
Stadtverwaltung Schorndorf
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Frau Greiner
Künkelin-Rathaus
Urbanstraße 24, 73614 Schorndorf
Telefon: 07181 602-3134
E-Mail: julia.greiner(at)schorndorf.de
Wohnberechtigungs-Schein
Für Menschen mit wenig Einkommen gibt es „Sozialwohnungen“. Für so eineWohnung brauchen Sie den Wohnberechtigungs-Schein.
Weitere Informationen
Wohnraum-Bewerbung
Bewerbung für Wohnungen, die der Stadt gehören.Weitere Informationen
Anträge für Wohnberechtigungs-Schein und Wohnraum-Bewerbung bei:
Stadtverwaltung Schorndorf
Fachbereich Familie und Soziales
Herr Dietrich, Frau Adamowitsch, Frau Dalaklidou
Karlstraße 15, 1.OG, 73164 Schorndorf
Telefon: 07181 602-3304 oder 3305 oder 3306
Hilfe bei Fragen zum Mietrecht, Mieter-Schutz
Deutscher Mieterbund (DMB) Mieterverein Waiblingen e.V. (kostet Jahresbeitrag)Beratungsstelle Schorndorf
Karlstraße 19 (Familienzentrum)
73614 Schorndorf
Telefon: 07181 88 77 22
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