Über Schorndorf Aktuell
Schorndorf Aktuell ist das wöchentliche Mitteilungsblatt der Stadt Schorndorf. Es erscheint in der Regel donnerstags und informiert verlässlich über das, was in der Stadt wichtig ist: Entscheidungen aus Gemeinderat und Verwaltung, Entwicklungen vor Ort, Veranstaltungen und das Engagement der Stadtgesellschaft. Das Medium schafft Orientierung, macht kommunales Handeln nachvollziehbar und gibt Vereinen, Institutionen und Initiativen einen sichtbaren Platz im öffentlichen Leben der Stadt.
Schorndorf Aktuell gliedert sich in zwei Bereiche: einen amtlichen Teil mit offiziellen Mitteilungen der Stadtverwaltung und Pressestelle sowie einen zweiten Teil mit Berichten und Meldungen aus den Stadtteilen, die überwiegend von Vereinen selbst verfasst werden.
Allgemeine Richtlinien zur Veröffentlichung
Was reinkommt – und was nicht
Veröffentlicht werden Beiträge mit Bezug zu Schorndorf und Relevanz für das öffentliche Leben in der Stadt. Dazu gehören amtliche Mitteilungen, Berichte aus dem Gemeinderat oder den Fraktionen, Veranstaltungsankündigungen sowie Meldungen aus Vereinen, Kirchen, Schulen, Einrichtungen und Initiativen. Nicht veröffentlicht werden kommerzielle oder parteiliche Werbung, private Mitteilungen sowie Inhalte ohne erkennbaren Bezug zu Schorndorf oder ohne öffentlichen Informationswert. Die Redaktion entscheidet über Veröffentlichung, Kürzungen und redaktionelle Bearbeitung.
Buchung von Titelseiten
Anfragen für die Belegung von Titelseiten sind möglich. Allerdings entscheidet die Redaktion nach aktueller Lage über die tatsächliche Belegung der Titelseite. Die Redaktion behält sich zudem vor, die Titelseite mit zwei Themen zu belegen.
Erscheinen in Feiertagswochen
In Wochen mit Feiertagen können sich Erscheinungstag und Redaktionsschluss ändern. Fällt der Donnerstag auf einen Feiertag, erscheint Schorndorf Aktuell bereits am Mittwoch. Der Redaktionsschluss wird in solchen Fällen um einen Tag vorverlegt. Gleiches gilt, wenn Feiertage auf Montag, Dienstag oder Mittwoch fallen.
Wir informieren in solchen Fällen mindestens zwei Wochen im voraus über den geänderten Redaktionsschluss.
So liefert man Beiträge richtig an
- Für alle eingereichten Beiträge gilt das Gebot der Toleranz, Sachlichkeit und Fairness. Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist ein klarer Bezug zu Schorndorf sowie ein erkennbarer Informationswert.
- Textbeiträge und Ankündigungen werden grundsätzlich einmal veröffentlicht. Veranstaltungshinweise können ausnahmsweise ein zweites Mal erscheinen, wenn sich zur Veranstaltung relevante Zusatzinformationen oder Änderungen ergeben haben.
- Bei Datumsangaben wird auf die aktuelle Jahreszahl verzichtet. Die Schreibweise lautet: Montag, 1. Januar. Auf ein „den“ wird verzichtet.
- Uhrzeiten werden in der Form 12 Uhr oder 12.30 Uhr geschrieben. Auf Doppelpunkte und unnötige Nullen ist zu verzichten.
- Redaktionsschluss ist jeweils montags um 13 Uhr in der Woche, in der der Beitrag erscheinen soll. Meldungen bitte per E-Mail an aktuell(at)schorndorf.de senden.
- Die Redaktion behält sich vor, Beiträge redaktionell zu bearbeiten, zu kürzen oder im Einzelfall nicht zu veröffentlichen.
Unsere Text- und Bildvorgaben
Terminankündigungen und Veranstaltungshinweise
- Textlänge: maximal 15 Zeilen (rund 500 Zeichen inklusive Leerzeichen).
- Terminankündigungen und Veranstaltungshinweise erscheinen ohne Bild.
Nachberichte
Für Nachberichte von Veranstaltungen für die Nachberichtsseite der Kernstadt sowie für die Seiten der Stadtteile seitens Vereinen, Organisationen, Kirchen, Schulen, Kindergärten und der Ortschaftsräte gelten folgende textliche Vorgaben:
- Textlänge: maximal 40 Zeilen (rund 1.600 Zeichen inklusive Leerzeichen).
- Pro Nachbericht erscheint maximal ein 1- oder ein 2-spaltiges Bild, keine Collagen.
- Ausnahme: Ortschaftsratssitzungen. Berichte aus den Ortschaftsratssitzungen dürfen den oben genannten Umfang überschreiten aber maximal 80 Zeilen (rund 3.200 Zeichen inklusive Leerzeichen) umfassen.
Berichte über Spenden
Veröffentlicht werden nur Spenden an Schorndorfer Einrichtungen.
- 500 bis 999 Euro: Text ohne Bild, maximal 20 Zeilen (rund 800 Zeichen inkl. Leerzeichen)
- 1.000 bis 1.999 Euro: Text mit maximal einem einspaltigen Bild, maximal 40 Zeilen (rund 1.600 Zeichen inkl. Leerzeichen)
- ab 2.000 Euro: Text mit maximal einem zweispaltigen Bild, maximal 80 Zeilen (rund 3.200 Zeichen inkl. Leerzeichen)
Unabhängig davon kann über Sachspenden im Rahmen von Nachberichten in angemessenem Umfang berichtet werden.
Berichte über Firmenjubiläen
Für Berichte über Firmenjubiläen gelten folgende Richtlinien:
- 10 bis 25 Jahre: Text mit einem einspaltigen Bild, maximal 40 Zeilen (rund 1.600 Zeichen inkl. Leerzeichen)
- 50 bis 75 Jahre: Text mit maximal einem zweispaltigen Bild, maximal 60 Zeilen (rund 2.400 Zeichen inkl. Leerzeichen)
- ab 100 Jahre in 25er-Schritten: Text mit maximal einem dreispaltigen Bild, maximal 80 Zeilen (rund 3.200 Zeichen inkl. Leerzeichen)
Beiträge der Gemeinderatsfraktionen
- Wöchentlich erscheint im Wechsel je ein Beitrag einer Fraktion mit einem Umfang von 75 Zeilen (rund 2.800 Zeichen inklusive Leerzeichen)
- Bei kommunalpolitisch bedeutenden Themen besteht die Möglichkeit, dass die Fraktionen zu diesen in gleichem Umfang in der gleichen Ausgabe des Wochenblattes Stellung beziehen.
- Die Fraktionsbeiträge betreffen den kommunalpolitischen Wirkungskreis und nicht landes-, bundes- oder europapolitische Angelegenheiten.
Berichte im Vorfeld von Wahlen
- Im Vorfeld von Wahlen (Parlamentswahlen, Kommunalwahlen) gilt für Fraktionsbeiträge und politische Stellungnahmen beziehungsweise politische Aussagen und Berichte der Parteien eine Karenzzeit von drei Monaten.
Rubriken
- Unter der Rubrik „Stadtbummel“ ist Platz für kleinere Meldungen aus dem Einzelhandel der Kernstadt und den Stadtteilen. Ob ein Tag der offenen Tür ansteht, ein Unternehmen erstmalig eine bestimmte Zertifizierung erhält, eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter sich besonders in einer Sache engagiert – hier sollen diese kleinen Geschichten stehen. Allerdings darf keine Werbung für einzelne Produkte gemacht werden. Wer Meldungen oder Infos für den „Stadtbummel“ hat, schickt eine E-Mail an aktuell(at)schorndorf.de. Die Rubrik erscheint je nach Bedarf, die Entscheidung, ob ein Beitrag erscheint und in welcher Länge, obliegt der Redaktion.
- Unter der Rubrik „Kirche und Glaube“ fasst die Redaktion künftig alle Ankündigungen aus diesem Bereich zusammen. So sind die Termine von Kirchen, kirchlichen Einrichtungen oder Glaubensorganisationen übersichtlicher gestaltet und die Leserinnen und Leser finden sie gesammelt an einer Stelle. Die Redaktion weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Ankündigungen von Terminen maximal 15 Zeilen haben sollte. Das entspricht rund 500 Zeichen inklusive Leerzeichen. Die Rubrik erscheint je nach Bedarf, die Entscheidung, ob ein Beitrag erscheint und in welcher Länge, obliegt der Redaktion.
- Unter der Rubrik „Aufgelesen“ schreiben die Mitarbeiterinnen der Schorndorfer Stadtbücherei jeden ersten Donnerstag im Monat eine kurze Rezension zu einem Buch, einer Zeitschrift, einem neuen Computerspiel, einem Hörbuch – eben zu einem Medium aus der bunten und vielfältigen Palette der Stadtbücherei. „Wir wollen zum Lesen, Hören oder einfach nur zum Stöbern anregen“, so Marianne Seidel, Leiterin der Stadtbücherei.
Ihre Ansprechpartner
Wolfgang Kuhnle
Pressesprecher
Büro Oberbürgermeister
Titelseite, Kernstadt
Telefon: 07181 602-1010
Natalie Sakandé
Büro Oberbürgermeister
Stadtteilseiten
Telefon: 07181 602-1012