Ein Aufgabenschwerpunkt der Stadtentwicklung ist die vorbereitende und die verbindliche Bauleitplanung. Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie wird zweistufig in amtlichen Verfahren vollzogen, die im Baugesetzbuch umfassend geregelt sind.
Zunächst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. In der verbindlichen Bauleitplanung werden dann Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebietes aufgestellt.
Zunächst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. In der verbindlichen Bauleitplanung werden dann Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebietes aufgestellt.