Lärmaktionsplan

Die Stadt Schorndorf hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a bis 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge; Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) den Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fortgeschrieben. Der Gemeinderat der Stadt Schorndorf hat am 14.08.2025 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans (4. Runde) und die Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Auslegung vom 27.01.2025 bis 02.03.2025.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Schorndorf und die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm können online sowie während der Öffnungszeiten

  • Montag bis Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

beim Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht, Robert-Bosch-Straße 9, 73614 Schorndorf von jedermann eingesehen werden.

Fortschreibung Lärmaktionsplan 2024/2025 herunterladen (PDF | 10 MB)

Lärmaktionsplan 2016 herunterladen (PDF | 3 MB)