Lärmaktionsplan

Die Stadt Schorndorf hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a bis 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge; Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG – einen Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erstellt.
 
Der Gemeinderat der Stadt Schorndorf hat am 22.03.2018 den Lärmaktionsplan der Stadt Schorndorf zur Kenntnis genommen und Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm beschlossen.
 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Auslegung vom 31.10.2016 bis 02.12.2016 des Lärmaktionsplans der Stadt Schorndorf.
 
Der Lärmaktionsplan der Stadt Schorndorf und die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm können während der Öffnungszeiten

  • Montag bis Mittwoch: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
  • Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

beim Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht, Robert-Bosch-Straße 9, 73614 Schorndorf von jedermann eingesehen werden.