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Gutachterausschuss Mittleres Remstal
Der Gutachterausschuss Mittleres Remstal ist seit 1. Januar 2019 Ihr unabhängiges Sachverständigengremium und Ihr Ansprechpartner in Sachen Immobilienbewertung für die Gemeinden Plüderhausen, Urbach, Schorndorf, Winterbach und Remshalden. Die Organisation erfolgt über die Geschäftsstelle Gutachterausschuss Mittleres Remstal (GMR), welche bei der Stadtverwaltung Schorndorf angesiedelt ist.
Erstattung von Gutachten
– über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
– über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (Enteigung) / für sonstige Vermögensnachteile
Ableitung von Bodenrichtwerten und zur Wertermittlung erforderlichen Daten aus der Kaufpreissammlung
Voraussetzungen
Die Erstattung eines Gutachtens durch den Gutachterausschuss erfordert einen Antrag. Einen Antrag dürfen stellen:
Eigentümer oder
diesen gleichstehende Berechtigte (zum Beispiel Erbbauberechtigte)
Inhaber oder Inhaberinnen anderer Rechte am Grundstück
Pflichtteilberechtigte (die nächsten Angehörigen)
Gerichte und Justizbehörden
Hinweis: Kaufinteressenten sind nicht antragsberechtigt.
Verfahrensablauf
Sie können die Grundstückswertermittlung bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragen. In Ihrem Antrag müssen Sie Ihre Berechtigung dazu darlegen. Teilen Sie mit, welches Grundstück beziehungsweise welches Recht an welchem Grundstück Sie bewertet haben möchten.
Das Gutachten erhalten Sie in schriftlicher Form.
Für die Ermittlung des Verkehrswertes werden vor allem berücksichtigt:
Der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag)
Die rechtlichen Gegebenheiten.
Dazu zählen:
– der Entwicklungszustand
– der beitragsrechtliche Zustand des Grundstücks
– der abgaberechtliche Zustand des Grundstücks und
– Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht
Die tatsächlichen Eigenschaften des Grundstücks und die sonstige Beschaffenheit wie
– Grundstücksgröße
– Grundstücksgestalt
– Bodenbeschaffenheit
– Bebauung
Die Lage des Grundstücks.
Erforderliche Unterlagen
Es können unterschiedliche Unterlagen (zum Beispiel Lagepläne) notwendig sein. Diese Unterlagen fordert der Gutachterausschuss bei Bedarf bei dem Antragssteller an.
Kosten/Leistung
Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Wert, den das Gutachten ermittelt hat und werden auf Grundlage des Kommunalabgabegesetzes nach der jeweiligen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt/Gemeinde bemessen.
Rechtsgrundlage
§ 192 bis 199 Baugesetzbuch (BauGB) (Wertermittlung)
Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Gutachterausschussverordnung
Aufgaben der Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist zuständig für
Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung
Ableitung und Fortschreibung der zur Wertermittlung erforderlichen Daten
Ermittlung der Bodenrichtwerte
Veröffentlichung von Bodenrichtwerten und Grundstücksmarktberichten
Vorbereitung der Wertermittlung für Gutachten und Bodenrichtwerte
Ausfertigung der Verkehrswertgutachten
Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und über Bodenrichtwerte
Kundenberatung im Zusammenhang mit Anträgen für die Wertermittlung
Mitarbeiter
Jochen Schäfer
Leiter der Geschäftsstelle Gutachterausschuss Mittleres Remstal/Immobilienbewertung
Jan Kunz
stellvertretender Leiter der Geschäftsstelle Gutachterausschuss Mittleres Remstal/Immobilienbewertung