FIS – Fachrat für Integration Schorndorf

Schorndorf ist eine bunte und vielfältige Stadt, in der das friedliche Zusammenleben von allen Bürgerinnen und Bürgern gestaltet wird. Um allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, wird ein Fachrat für Integration als Beteiligungsgremium eingerichtet.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Satzung des Fachrats für Integration.

Ziele

  • Partizipation von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte (Meinungs- und Interessensvertretung sowie politische, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Partizipation)
  • Bündelung fachlicher Expertise (fachliches Wissen und praktische Erfahrungen, sachliche Diskussion)
  • Beratung und aktive Gestaltung der Arbeit vor Ort (Beratung der Politik und Verwaltung, Wirkung in Stadtgesellschaft)

Zusammensetzung des Fachrats für Integration

Der Fachrat für Integration Schorndorf tagte in erster Sitzung.

Der Fachrat hat 17 Mitglieder und setzt sich zusammen aus:

Periode: zwei Jahre (Mai 2021 – Mai 2023)

Die Begleitung des Fachrats für Integration als Geschäftsführung erfolgt durch die Integrationsbeauftragte.

Rechte und Pflichten

Rechte des Fachrats für Integration beziehungsweise der Mitglieder:

  • Informationsrecht zu allen relevanten Informationen und Vorgängen
  • Antragsrecht zu Fachthemen, die die Arbeit des Fachrats betreffen
  • Abgabe von Empfehlungen und Stellungnahmen zu Verwaltungsvorgängen, die den Sitzungsvorlagen beigefügt werden
  • Rederecht in den beschließenden Ausschüssen und im Gemeinderat
  • Öffentlichkeitsarbeit mit Unterstützung durch die Geschäftsführung

Der Fachrat für Integration und seine Mitglieder verpflichten sich:

  • Politik und Verwaltung zu beraten
  • bei Bedarf Anträge, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu verfassen
  • Vorlagen der Verwaltung auf Anfrage zu bearbeiten
  • der gesetzten Ziele und Aufgaben
  • im Sinne des Partizipations- und Integrationsgesetzes für Baden-Württemberg (PDF) zu handeln
  • überparteilich und überkonfessionell zu agieren
  • die Beiratsarbeit zu fördern und zu unterstützen
  • zur Teilnahme an Sitzungen
  • zur Verschwiegenheit, sollte dies aufgrund eines besonderen Umstands erforderlich sein

Bei einer Pflichtverletzung kann ein Ausschluss eines Mitglieds über ein Misstrauensvotum mit einer Zweidrittelmehrheit erfolgen.

Zeitplan

  • Beschluss des Gemeinderats: 16. Dezember 2020
  • Bewerbungszeitraum: 15. Januar bis 28. Februar 2021
  • Benennung der Mitglieder: 25. März 2021
  • Einführung und Schulung der Mitglieder für die Gremienarbeit: 24. April 2021
  • Konstituierende Sitzung: 20. Mai 2021