Archivgut nutzen

Das Stadtarchiv Schorndorf bewahrt das kulturelle Erbe der Stadt und ihrer Stadtteile. Es verwahrt die Überlieferung zur Geschichte Schorndorfs und seiner Bewohner und macht diese jedem interessierten Bürger sowie der wissenschaftlichen Forschung zugänglich.

Unter Archivgut versteht man Unterlagen von bleibendem Wert wie Urkunden, Akten, Karteien, Karten, Pläne, Bild-, Film- und Tonmaterialien sowie sonstige Informationsträger.

Sperrfristen

In der Regel darf Archivgut erst 30 Jahre nach seinem Entstehen genutzt werden. Archivgut, das jünger als 30 Jahre ist, kann nur mit besonderer Genehmigung benutzt werden. Handelt es sich um Unterlagen, die sich auf eine natürliche Person beziehen, darf das Archivgut frühestens zehn Jahre nach deren Tod genutzt werden. Falls der Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festgestellt werden kann, endet die Sperrfrist 90 Jahre nach der Geburt.

^
zuständige Stelle

^
Voraussetzungen
  • für die Nutzung der Lesesäle des Landesarchivs Baden-Württemberg: Nutzerausweis
  • bei Nutzung von gesperrtem Archivgut:
    • genehmigter Antrag auf Verkürzung von Sperr-/Schutzfristen und
    • möglicherweise Einwilligung der betroffenen Person oder deren Hinterbliebenen
  • für Auskunft zu Angaben Ihrer eigenen Person im Archivgut:
    • präzise Angaben zum betreffenden Gegenstand und
    • Angabe der Zeit und der Behörde, die die Akten vor der Zuleitung in das Archiv gespeichert hatte
^
Verfahrensablauf
Vor Benutzung des Stadtarchivs empfiehlt sich zunächst eine schriftliche Anfrage.
Das Archivgut können Sie im Benutzerraum des Stadtarchivs einsehen. Vor der Einsicht muss ein Benutzungsantrag (PDF 711 KB) ausgefüllt werden.

Tipp: Die Beständeübersicht des Stadtarchivs Schorndorf finden Sie über das Archivportal des Landes Baden-Württemberg.

Wichtiger Hinweis:
  • Die Archivalien müssen unbedingt zwei bis drei Tage vor der Einsichtnahme bestellt werden, da Archiv und Benutzerraum räumlich voneinander getrennt sind.
  • Für die Nutzung der älteren handschriftlichen Unterlagen sind gewisse Schriftkenntnisse (zum Beispiel Sütterlin) notwendig, mit denen sich der Nutzer vorher vertraut machen sollte. Volkshochschulen, Geschichtsvereine und Universitäten bieten dazu Lesekurse an.
^
Erforderliche Unterlagen

beim ersten Besuch in einem Archiv: gültiger Personalausweis oder Reisepass

^
Kosten/Leistung
Schriftliche und mündliche Auskünfte sowie die Einsichtnahme in die Archivalien ist für wissenschaftliche und ortsgeschichtliche Zwecke gebührenfrei. Für familiengeschichtliche Anfragen werden Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schorndorf erhoben
^
Rechtsgrundlage
^
Vertiefende Informationen
^
Satzung
^
Zugehörigkeit zu