Anmeldung der Eheschließung

Für die Anmeldung der Eheschließung sind wir im Standesamt Schorndorf zuständig, wenn Sie oder Ihr Partner oder Ihre Partnerin mit Haupt- oder Nebenwohnung bei uns gemeldet sind:

Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, können Sie sich entscheiden, bei welchem Standesamt Sie Ihre Eheschließung anmelden möchten.

In der Regel benötigen alle deutschen Eheschließenden folgende Unterlagen:  

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Bei Wohnsitz außerhalb von Schorndorf eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zweck der Eheschließung, mit Angabe des Familienstandes und der Staatsangehörigkeit vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes, bei Wohnsitz in Schorndorf ist diese nicht notwendig.
  • Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister, erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes, bei Geburtsort in Schorndorf, müssen Sie dies nicht beantragen.

Sofern Sie beide ledig sind und keine gemeinsamen Kinder haben, sind diese Unterlagen wahrscheinlich ausreichend.

Bei Vorehen oder zuvor begründeten Lebenspartnerschaften, benötigen wir zusätzlich:

  • Eheurkunde mit Auflösungsvermerk und Scheidungsurteil oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister vom Standesamt der damaligen Eheschließung
  • Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk und Scheidungsurteil oder beglaubigten Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister vom Standesamt des damaligen Begründungsortes

Nur bei gemeinsamen Kindern:

  • Geburtsurkunde der gemeinsamen Kinder
  • Ist bereits eine Sorgeerklärung für das gemeinsame Kind abgegeben und eine getrennte Namensführung in der Ehe geplant, legen Sie bitte auch eine entsprechende Sorgerechtserklärung mit vor.

Wenn Sie als Spätaussiedler/-in im Ausland geboren sind und im Laufe Ihres Lebens nach Deutschland gekommen sind, beachten Sie bitte bezüglich der erforderlichen Unterlagen zusätzlich dieses Merkblatt:

Merkblatt Spätaussiedler und Vertriebene (PDF 0,2 MB)

In allen anderen Fällen, also z.B. wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in)

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • nicht im Bundesgebiet geboren sind,
  • Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben,
  • Ihre letzte Ehe im Ausland aufgelöst wurde,
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
  • ein Eheschließender nicht in Deutschland lebt,

Füllen Sie den Beratungsbogen aus uns senden uns diesen zu. Gerne beraten wir Sie über die erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung.

Beratungsbogen